Die Friedhöfe des Marktes Feucht
In Feucht gibt es mit dem „Alten Friedhof“ und dem „Neuen Friedhof“ zwei kommunale Friedhöfe, die insbesondere den verstorbenen Gemeindeeinwohnern als würdige Ruhestätte dienen und die deren Andenken gewidmet sind. Bis 1883 wurden die Toten aus Feucht rund um die evangelische Kirche St. Jakob beerdigt. Da das Areal um die Kirche zu klein wurde und nicht erweitert werden konnte, wurde am damaligen Ortsrand der heutige „Alte Friedhof“ angelegt (Feucht, Ein Streifzug durch die Geschichte, 2011, S. 80). Heute liegt der Alte Friedhof in der Ortsmitte von Feucht. Die ersten Beisetzungen am Neuen Friedhof fanden 1949 statt. Die Aussegnungshalle dort wurde zehn Jahre später erbaut und 2017 umfassend saniert. Auf dem Neuen Friedhof, der an der Zeidlersiedlung liegt, befinden sich rund 2.300 Grabstätten. Der kleinere Alte Friedhof im Ortszentrum hat etwa 700 Grabstätten.
In beiden Friedhöfen befinden sich Kriegerdenkmale zum Gedenken an die in den beiden Weltkriegen gefallenen Feuchter Bürger. Auf jedem Friedhof stehen Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen man von den Verstorbenen Abschied nehmen kann. Die Halle des Alten Friedhofs bietet etwa 50 Sitzplätze. Auf dem Neuen Friedhof gibt es für Trauerfeiern die Aussegnungshalle mit bis zu 110 Sitzplätzen. Hier hat man nach Bedarf auch die Möglichkeit, die Reden per Tonübertragung auf dem Vorplatz zu hören. Falls ein etwas kleinerer Rahmen gewünscht ist, befindet sich im Neubau ein Abschiedsraum, der bis zu 25 Trauernden einen Sitzplatz bietet.
Derzeit gibt es auf den Feuchter Friedhöfen acht verschiedene Grabarten, die im Folgenden näher erläutert werden. Am Alten Friedhof befinden sich derzeit nur Erdgrabstätten und Urnenerdgrabstätten. Die Ruhefristen der Verstorbenen und damit die Mindestdauer für die Vergabe eines Grabnutzungsrechts betragen bei Urnengrabstätten zehn Jahre und bei Erdgrabstätten 15 Jahre. Die Grabnutzungsberechtigten haben für die würdevolle Gestaltung und Pflege des Grabes zu sorgen.
Erdgrabstätten
Pflegefreie Erdgrabstätten (Neuer Friedhof)
Pflegefreie Erdgrabstätten sind Gräber im Grabfeld AZ für Erdbestattungen im Sarg, die erst im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist (15 Jahre) vergeben werden. Die Pflege und Gestaltung dieser Gräber, die in einer Wiese liegen, übernimmt der Markt Feucht. Da das Grabfeld als Grasfläche gestaltet ist, sind sowohl Grabeinfassung als auch Trauerschmuck oder sonstige Ausstattung auf den Gräbern nicht erlaubt. Die Aufstellung eines stehenden Grabsteines auf dem vorhandenen Streifenfundament ist möglich, aber nicht verpflichtend. Die Position des Grabes innerhalb des Grabfeldes wird durch den Markt Feucht bestimmt.
Erdgrabstätten (Alter & Neuer Friedhof)
Erdgrabstätten sind klassische Grabstätten für Erdbestattungen im Sarg. Je nach gewünschtem Grab können diese einfach- oder doppeltief und einfach- oder doppeltbreit sein. Abhängig von der Grabgröße können darin eine oder bis zu vier Sargbestattungen und bis zu zwei oder vier Urnenbeisetzungen erfolgen. Diese Gräber stehen im Gegensatz zu den anderen Bestattungsmöglichkeiten auch Personen offen, die keinen Bezug zu Feucht haben. Bei diesen Gräbern sind eine Einfassung sowie die Errichtung eines Grabsteines vorgeschrieben. Das Grabfeld D am Neuen Friedhof bietet einfachtiefe Einzelgräber für die Bestattung von Muslimen aus Feucht.
Feuerbestattung
Auch in Feucht ist ein Trend zur Feuerbestattung erkennbar und so wurde das Angebot an Beisetzungsmöglichkeiten für Urnen in den letzten Jahren erweitert. Unabhängig von der Bestattungsform dürfen nur noch Aschekapseln aus selbstauflösendem Material verwendet werden. Die Ruhefrist für Urnen beträgt zehn Jahre.
Urnenerdgrabstätten (Alter & Neuer Friedhof)
Urnenerdgrabstätten sind etwa einen Quadratmeter groß und bieten Platz für bis zu vier Urnen. Die Errichtung eines Grabmals und die Grabpflege obliegen den Grabnutzungsberechtigten.
Urnennischen (Neuer Friedhof)
Sie befinden sich in den Urnenwänden am Rande der „grünen Mitte“. Je Nische können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.
Baumgrabstätten für Urnen (Neuer Friedhof)
Im Grabfeld C besteht die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung unter Bäumen. Auch hier wird die naturnahe Wiesenfläche durch den Markt Feucht gepflegt. Eine Ablage von Gegenständen aller Art auf dem Grab ist nicht möglich oder gestattet. Kurzzeitig wird allerdings die Ablage von Trauerschmuck vor den Stelen am Andachtsplatz geduldet, in denen die Bronzetafeln mit den Daten der Verstorbenen eingefasst sind. Die Tafeln können die Hinterbliebenen, sofern gewünscht, über die Friedhofsverwaltung des Marktes Feucht erwerben und anbringen lassen.
Urneneinzelgrabstätten (Neuer Friedhof)
Im Grabfeld AH kann je Urneneinzelgrabstätte einen Urne beigesetzt werden, die mit einem im Boden ebenerdig eingelassenen Grabstein zu versehen ist. Hier darf ebenfalls kein Trauerschmuck oder ähnliches abgelegt werden, die Pflege übernimmt auch hier der Markt Feucht.
Anonyme Urnengrabstätten (Alter & Neuer Friedhof)
Anonyme Urnenerdgräber sind Grabstätten für die Beisetzung von Urnen durch den Markt Feucht an einem für die Öffentlichkeit unbekannten Ort auf einem der Friedhöfe. Hinterbliebene sind dabei nicht anwesend.
Neben dem Bestattungsgesetz (BestG) und der Bestattungsverordnung (BestV) ist im Wesentlichen die Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes Feucht das maßgebliche Regelwerk für die Feuchter Friedhöfe. So können z. B. die Maße für die Gräber und jeweiligen Grabsteine der Friedhofs- und Bestattungssatzung entnommen werden. Die Erlaubnis für die Errichtung eines Grabmales ist schriftlich zu beantragen. Die aktuellen Gebühren können der geltenden Friedhofsgebührensatzung des Marktes Feucht entnommen werden. Grundsätzlich werden die Friedhöfe als kostendeckende Einrichtungen betrieben. Deshalb werden die verschiedenen Gebühren regelmäßig überprüft und angepasst. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung des Marktes Feucht für Fragen und Beratung zur Verfügung.
- Hier gelangen Sie zur Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen des Marktes Feucht (Friedhofs- und Bestattungssatzung - FBS) (PDF-Dokument, 173,23 KB)
- Hier gelangen Sie zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen des Marktes Feucht (Friedhofsgebührensatzung – FGS) (PDF-Dokument, 99,80 KB)