Streetworker
Streetworker in Altdorf, Feucht, Schwarzenbruck und Winkelhaid
Maike Wittenburg und Tim Meier sind die zuständigen Streetworkerin in Altdorf, Feucht, Schwarzenbruck, Winkelhaid und ist in dieser Funktion "auf der Straße und im öffentlichen Raum" unterwegs.
Unter den Grundprinzipien Anonymität, Vertraulichkeit, Freiwilligkeit und Parteilichkeit versteht sich aufsuchende Arbeit als sehr praktische Hilfe. Neben der Information zu vielen Fragen ist es außerordentlich wichtig auch konkret Beratung und Hilfestellung zu geben: Vermittlung bei Konflikten, Anträge ausfüllen, gemeinsam Kontakt aufnehmen, Termine vereinbaren, die Unterstützung in Krisensituationen und auch die Begleitung zu Ämtern, Behörden, Gerichten oder Beratungsstellen.
Die Besonderheit der Aufsuchenden Arbeit liegt in der Möglichkeit, sich als Gast an den Plätzen junger Menschen einzufinden und als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
Gerade in persönlichen Kontakten wird deutlich, wie wichtig vorhandene Vertraulichkeit für junge Menschen ist. Immer wieder ist zu hören "ich bin froh, dass ich mit dir reden kann, ohne dass jemand etwas erfährt."
In dieser Form der Unterstützung für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren sind Vertraulichkeit und der niederschwellige Zugang äußerst bedeutsame Voraussetzungen. Als Jugendlicher einfach, ohne Angabe von Namen oder sonstigen personenbezogenen Daten kommen oder den Streetworker einfach treffen zu können, ist eine Chance, die viele Jugendliche dann auch weiterpflegen wollen.
Neben den vielfältigen Gesprächen und Angeboten für junge Menschen hat Streetwork auch immer versucht, Erwachsene auf Anfrage zu Sachthemen zu informieren und den politischen Gemeinden beratend im Sinne der Jugendlichen zur Seite zu stehen.
Hierbei bestehen kooperative Kontakte zu den Schulsozialarbeiterinnen, den Kolleginnen und Kollegen in den Jugendzentren, als auch zu verschiedenen Beratungsstellen im Landkreis.
In diesem Zusammenhang wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gespräche mit "Dritten" über die konkrete Situation einzelner Jugendlicher nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung erfolgen. Diesem besonderen Vertrauensschutz fühlt sich die Aufsuchende Jugendhilfe verpflichtet.