Dienstleistungen: Markt Feucht

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Dienstleistungen

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.

Berufseinstiegsbegleitung, Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds

Das Bildungsangebot der Bundesagentur für Arbeit „Berufseinstiegsbegleitung (BerEB)“ wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.

Beschreibung

Zweck

Die Berufseinstiegsbegleitung ist ein Bildungsangebot der Bundesagentur für Arbeit zur „Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen“. Ziel ist die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine Berufsausbildung.

Gegenstand

Förderungsfähig sind Maßnahmen zur individuellen Begleitung und Unterstützung förderungsbedürftiger junger Menschen durch Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter, um die Eingliederung der jungen Menschen in eine Berufsausbildung zu erreichen (Berufseinstiegsbegleitung). Die Berufseinstiegsbegleitung soll dazu beitragen, die Chancen von Schülerinnen und Schülern auf einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung zu verbessern und diese zu stabilisieren.

Nach § 49 Abs. 1 SGB III kann die Agentur für Arbeit förderungsbedürftige junge Menschen durch Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung fördern, um sie beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine Berufsausbildung zu unterstützen, wenn sich Dritte mit mindestens 50 Prozent an der Förderung beteiligen. Mit der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) wird - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – die für Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 Abs. 1 SGB III erforderliche Beteiligung Dritter in Höhe von 50 Prozent der Förderung erbracht.

Art und Höhe

Die Förderung des Finanzierungsanteils Dritter in Höhe von 50 Prozent der Maßnahmekosten knüpft an die Vergabe der entsprechenden Leistung durch das REZ Bayern an.

Voraussetzungen

  • Die einzelnen Maßnahmen zur Umsetzung der Förderaktion wurden vom Regionalen Einkaufszentrum (REZ) ausgeschrieben. Die Förderung knüpft an die Vergabeentscheidung an.
  • Die Angebotsfrist für beide Kohorten ist abgelaufen.

Verfahrensablauf

Die einzelnen Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung wurden vom Regionalen Einkaufszentrum (REZ) Bayern der Bundesagentur für Arbeit ausgeschrieben. Die Angebotsfrist für beide Kohorten ist abgelaufen. Die Durchführung und Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) erfolgt in zwei Kohorten, beginnend zum 10. September 2019 sowie zum 8. September 2020. Die näheren Fördermodalitäten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, d.h. aus der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen. Insbesondere finden sich dort auch detaillierte Angaben zum zeitlichen Umfang, zum Ende der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) am 31. Dezember 2023 und zum Ablauf der Berufseinstiegsbegleitung.

Die Förderung des Finanzierungsanteils Dritter in Höhe von 50 Prozent der Maßnahmekosten knüpft an die Vergabe der entsprechenden Leistung durch das REZ Bayern an und hat diese zur Voraussetzung. Die Auszahlung des Finanzierungsanteils erfolgt durch die ESF-Vollzugstelle bei der Regierung von Niederbayern.

Die Auszahlungsmodalitäten ergeben sich ebenso wie weitere Durchführungsmodalitäten (z.B. Regelungen zur Aufbewahrung der Unterlagen, Mitwirkung an Evaluierung, Monitoring und Erfolgsbewertung sowie den Informations- und Publizitätsmaßnahmen) aus den Vergabeunterlagen des REZ Bayern.

Erstattungsanträge gemäß den Vergabeunterlagen können über das EDV-System „ESF Bavaria 2014“ (siehe unter „Online-Verfahren“) gestellt werden.

Hinweise

Der Projektträger ist verpflichtet, auf die Unterstützung des Vorhabens durch den Europäischen Sozialfonds deutlich sichtbar hinzuweisen (Informations- und Publizitätsmaßnahmen).

Fristen

Die Fristen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Erforderliche Unterlagen

  • Angebot
  • Zuschlag
  • Zahlungsnachweise der Bundesagentur für Arbeit

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Telefonnummer +49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 03.04.2023
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