Dienstleistungen
Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.
Coronabedingte Einreisebeschränkungen, Informationen
Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
Beschreibung
Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen Reisebeschränkungen auf Grundlage der CoronaEinreiseV aktuell nur bei der Einreise aus sog. Virusvariantengebieten. Hier gelten eine Anmelde-, Nachweis- und Absonderungspflicht (Quarantänepflicht). Beschränkungen für die Einreise aus anderen Ländern wurden weitgehend aufgehoben. Weitere Details zu der Einreise aus Drittstaaten finden Sie auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums (siehe unter „Weiterführende Links).
Die CoronaEinreiseV sieht Pflichten vor, bei und nach der Einreise aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland vor. Folgende Pflichten werden in der CoronaEinreiseV geregelt:
- Anmeldepflicht (Digitale Einreiseanmeldung)
- Absonderungspflicht (Quarantänepflicht)
- Testnachweispflicht (Nukleinsäurenachweis erforderlich, z.B. PCR, PoC-NAT)
- Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten und weitere Pflichten für Beförderer und Verkehrsunternehmen
Detaillierte Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums (siehe unter "Weiterführende Links").
Verfahrensablauf
Digitale Einreiseanmeldung
Sie geben die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung.
Ihr Beförderer kann zum Zwecke der stichprobenhaften Überprüfung vor der Beförderung kontrollieren, ob Sie eine Bestätigung vorweisen können. Eine Beförderung kann anderenfalls nicht erfolgen. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung für alle Altersstufen erfolgen muss und Kinder unter 12 Jahren nicht ausgenommen sind.
Fristen
Sie müssen grundsätzlich vor der Einreise nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung vornehmen, wenn Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben.
Online Verfahren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Aktuelle Informationen für Reisende zur Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums
- Aktuelle Informationen für Reisende zur digitalen Einreiseanmeldung des Bundesgesundheitsministeriums
- Coronavirus - Informationen des Bundesinnenministeriums
- Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne
- Häufig gestellte Fragen zum Thema neuartiges Coronavirus
- Informationen des Auswärtigen Amts zu Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland
- Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete