Dienstleistungen
Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.
Schlepp- und Reklameflüge, Beantragung einer Erlaubnis
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Schlepp- oder Reklameflüge mit geschleppten Gegenständen durchführen möchten.
Beschreibung
Die Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Luftraums für Schlepp- und Reklameflüge muss beim zuständigen Luftamt beantragt werden.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis kann erteilt werden,
- wenn der Luftfahrzeugführer eine Schleppberechtigung besitzt,
- das Luftfahrzeug mit einem geeichten Barographen ausgerüstet ist,
- nicht mehr als drei Luftfahrzeuge in Formation fliegen sollen und
- die Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich mit einschließt.
Hinweise
Reklameflüge, bei denen die Reklame nur in der Beschriftung des Luftfahrzeugs besteht, bedürfen keiner Erlaubnis.
Fristen
1 Woche vor dem geplanten Schlepp- oder Reklameflug
Erforderliche Unterlagen
- Schleppberechtigung
- Nachweis über geeichten Barographen
- Nachweis über Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs, die das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich einschließt
Kosten
60,00 - 260,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522
Ansbach
Telefonnummer
+49 981 53-0
Faxnummer
+49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 14.12.2022