Dienstleistungen: Markt Feucht

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Dienstleistungen

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.

Kindertageseinrichtungen, Beantragung einer Förderung für die Deckung der Betriebskosten

Der Freistaat Bayern unterstützt integrative Kindertageseinrichtungen bei der Deckung der Betriebsausgaben.

Beschreibung

Zweck

Die Förderung dient der Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen zum teilweisen Ausgleich dieser Härtefälle bei Einrichtungen mit überörtlichem Einzugsbereich.

Gegenstand

Gefördert werden die nicht durch die Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gedeckten Betriebskosten integrativer Einrichtungen mit überörtlichem Einzugsbereich.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen im Sinn von Art. 2 Abs. 3 BayKiBiG.

Art und Höhe

Die Zuwendung beträgt bis zu 40 % des ausgleichsfähigen Betriebskostendefizits pro Bewilligungszeitraum (Kalenderjahr) , maximal 10.000 Euro pro Einrichtung.

Voraussetzungen

Ausgleichsfähig sind Betriebskosten, die das 1,5-fache der staatlichen und kommunalen kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG übersteigen.

Die Zuwendung setzt voraus, dass

  • der Zuwendungsempfänger im Bewilligungszeitraum Fördermittel nach Maßgabe des BayKiBiG erhält,
  • sich die betroffenen Gemeinden im Bewilligungszeitraum an dem auszugleichenden Betriebskostendefizit in
  • mindestens gleicher Höhe wie die staatliche Zuwendung nach dieser Richtlinie beteiligen,
  • die integrative Einrichtung einen im Bewilligungszeitraum durchschnittlichen Anstellungsschlüssel von mindestens 1 : 10,0 einhält,
  • an mindestens sechs Monaten im Kindergartenjahr mindestens sieben behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder die Einrichtung gleichzeitig besuchen,
  • die Einrichtung überörtliche Bedeutung hat.

Überörtliche Bedeutung hat die Einrichtung dann, wenn zumindest in einem Zeitraum von sechs Kalendermonaten im Bewilligungszeitraum die behinderten oder von wesentlicher Behinderung bedrohten Kinder gewöhnliche Aufenthaltsorte (§ 30 Abs. 3 Satz 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch – SGB I) in mindestens drei verschiedenen Gemeinden haben.

Verfahrensablauf

Die Anträge werden schriftlich durch den Zuwendungsempfänger gegenüber der Bewilligungsbehörde (kreisangehörige Gemeinde beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe; kreisfreie Gemeinden und Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der zuständigen Regierung) im Rahmen der Endabrechnung für die kindbezogene Förderung nach Art. 26 Abs. 1 BayKiBiG gestellt.

Fristen

Anträge auf Ausgleich des Betriebskostendefizits können innerhalb von sechs Monaten nach Bestandskraft des Bescheids über die kindbezogene Förderung, jedenfalls aber bis spätestens 31. Dezember des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres gegenüber der Bewilligungsbehörde nach Art. 28 BayKiBiG gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

sechs Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Belege, aus denen die Höhe der Finanzierungslücke des Bewilligungszeitraums hervorgeht

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefonnummer +49 981 53-0
Faxnummer +49 981 53-1456
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz
Telefonnummer +49 9123 950-0
Faxnummer +49 9123 950-8009
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 24.05.2023
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