Dienstleistungen
Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.
Flüchtlings- und Integrationsberatung, Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Unterstützung und Beratung, von Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund.
Beschreibung
Zweck
Zweck der Förderung ist es,
- den Integrationsprozess von Menschen mit Migrationshintergrund mit dauerhaftem Bleiberecht nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ zu stärken, um einerseits die Teilhabechancen in unserem Land und andererseits das gelebte Miteinander der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund vor Ort zu unterstützen sowie
- Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG zu unterstützen.
Gegenstand
Gefördert wird im Rahmen des Zuwendungszwecks die Beratungs- und Betreuungstätigkeit. In Ergänzung zu den Beratungskräften werden Tätigkeiten von Betreuungskräften zur Sicherstellung einer niedrigschwelligen Betreuung von minderjährigen Kindern in ANKER-Einrichtungen oder von Assistenzkräften für die Unterstützung der Beratungstätigkeit mitberücksichtigt sowie die Beschäftigung von Fachkräften, die in der Koordinierung der Beratung tätig sind, und der hierfür erforderlichen Verwaltungskräfte gefördert.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene sowie die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern. Die Weiterleitung der Zuwendung an geeignete, ggf. nachgeordnete Verbände oder (Mitglieds-)Organisationen ist möglich.
Voraussetzungen
Die Beratungskräfte müssen fachlich qualifiziert sein. Die Qualifikationsanforderungen sind im Einzelnen der Beratungs- und Integrationsrichtlinie zu entnehmen. Grundsätzlich ist bei der Planung und Ergänzung der Beratungsstruktur darauf zu achten, dass bayernweit eine bedarfsorientierte Angebots- und Beratungsstruktur erreicht wird.
Der Antragsteller muss einen angemessenen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erbringen.
Weitere Zuwendungsvoraussetzungen sind der Beratungs- und Integrationsrichtlinie zu entnehmen.
Verfahrensablauf
Anträge auf Förderung sind bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 15, einzureichen, die über diese entscheidet (Bewilligungsbehörde).
Der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu drei Jahren.
Die Anträge sind unter Verwendung der bei der Bewilligungsbehörde erhältlichen Vordrucke zu erstellen. Dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist ein Abdruck (mit Anlagen) ausschließlich in digitaler Form zu übersenden.
Die weiteren Einzelheiten zum Antragstellungs- und Bewilligungsverfahren entnehmen Sie bitte der Richtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Stellenübersicht
- Kofinanzierungsbestätigung(en) (vom Drittmittelgeber auszufüllen)
- Zuständigkeitsvereinbarung(en)
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Ausbildungsakquisiteurinnen und Akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter, Beantragung einer Förderung
- Außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung, Beantragung der Förderung
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- Flüchtlings- und Integrationsberatung, Migrationsberatung, Inanspruchnahme
- Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen, Beantragung einer Förderung
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