Dienstleistungen
Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.
Fortbildung, Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung
Die Weiterentwicklung eines jeden Beschäftigten und das "lebenslange Lernen" sind die zentralen Ziele der Fortbildung. Jedem Beschäftigten muss die Möglichkeit zu Fortbildung eröffnet werden, um Hilfestellung in der hochkomplexen, technisierten Arbeitswelt zu schaffen.
Beschreibung
In der bayerischen Verwaltung ist die Konzeption und Umsetzung der Fortbildung grundsätzlich an die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse der jeweiligen Ressorts geknüpft. Gemäß Art. 66 Leistungslaufbahngesetz unterliegt die Fortbildung dem Ressortprinzip. Daher ist jedes Ressort für die Feststellung des Fortbildungsbedarfs und die Konzeption von entsprechenden Fortbildungsangeboten selbst verantwortlich.
Die Fortbildungsmaßnahmen werden regelmäßig durch die obersten Dienstbehörden und durch die von ihnen beauftragten Behörden oder Stellen durchgeführt. Das Fortbildungsprogramm wird in den Dienstbehörden bekanntgegeben. Arbeitsnehmer und Beamte haben die Möglichkeit sich für einzelne Fortbildungen anzumelden.
Die Wissensvermittlung erfolgt mittels Präsenz- und Digitalunterricht und wird durch eLearning über das gemeinsame Bildungsportal bayerischer Behörden BayLern (siehe unter "Weiterführende Links") ergänzt.
Verfahrensablauf
Arbeitnehmer und Beamte, die sich für ein Fortbildungsangebot der Dienstbehörde (z. B. Inhouse-Seminar oder -Veranstaltung) oder eines anderen Anbieters (z. B. der Bayerischen Verwaltungsschule oder der Hochschule für den öffentliche Dienst in Bayern) interessieren, müssen in der Regel ein Anmeldeformular ausfüllen, den Antrag ihrem Vorgesetzten und der für die Fortbildung zuständigen Organisationseinheit in der Behörde zur Genehmigung vorlegen.
Fristen
Die Anmeldung für die Fortbildungsangebote ist in der Regel nur bis zu einem bestimmten Termin möglich. Die Anmeldefristen können dem Fortbildungsprogramm entnommen werden.
Kosten
Die Kosten für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung werden in der Regel von der Dienstbehörde übernommen.