Dienstleistungen: Markt Feucht

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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Dienstleistungen

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.

Personalausweis und elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunft über gespeicherte Daten

Sie können bei der Personalausweisbehörde Einsicht in die auf dem Chip Ihres neuen Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels gespeicherten Daten verlangen. Sie können sich diese Daten aber auch am eigenen PC zu Hause anzeigen lassen.

Beschreibung

Mit der Einführung des neuen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels mit der eID-Funktion wurden die Voraussetzungen für die eindeutige Identifikation im Internet geschaffen. Die auf Ihrem Ausweis gespeicherten Daten können von Diensteanbietern mit gültigem Berechtigungszertifikat angefragt und genutzt werden.

Auf Verlangen des Personalausweisinhabers gewährt die Personalausweisbehörde Einsicht in die im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherten auslesbaren Daten. Sie müssen dazu persönlich zur Personalausweisbehörde gehen.

Mit der Selbstauskunft, dem Online-Dienst "Ausweis-Auskunft", haben Sie jederzeit den Überblick über Ihre persönlichen Daten auf dem Chip Ihres neuen Personalausweises bzw. Ihres elektronischen Aufenthaltstitels. Mit ihr können Sie sich alle Daten, die bei der Nutzung der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises ausgelesen werden können, anzeigen lassen. Es erfolgt keine Speicherung oder Übernahme bzw. Weiterverarbeitung Ihrer persönlichen Daten in weiterführende Anwendungen.

Folgende Daten können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion von Anbietern im Internet oder von Automaten ausgelesen werden, wenn Sie mit der verschlüsselten Übermittlung durch Eingabe Ihrer PIN einverstanden sind:

1. Familienname,
1a. Geburtsname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad,
4. Tag der Geburt,
5. Ort der Geburt,
6. Anschrift,
7. Dokumentenart,
7a. letzer Tag der Gültigkeit,
8. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen,
9. Abkürzung "D" für Bundesrepublik Deutschland,
10. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird,
11. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht,
12. Ordensname, Künstlername.

Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, richtet sich nach dem Berechtigungszertifikat des Anbieters des Online-Dienstes und Ihrer Zustimmung. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übermittelt.

Alle sonstigen auf dem Chip gespeicherten Daten (dazu zählen die biometrischen Daten, also Lichtbild und Fingerabdrücke) können vom Diensteanbieter nicht ausgelesen werden.

Voraussetzungen

Sie benötigen einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel.

Um den Online-Dienst "Ausweis-Auskunft"  nutzen zu können, benötigen Sie:

  • Ihren neuen Personalausweis bzw. elektronischen Aufenthaltstitel mit einsatzbereiter eID-Funktion (einschließlich selbstgewählter, sechsstelliger PIN) und
  • ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone (Android oder iOS).
  • Zudem muss auf Ihrem Computer die AusweisApp2 oder eine andere geeignete Software installiert sein. Sie können die AusweisApp2 kostenlos herunterladen (siehe "Weiterführende Links").

Kosten

gebührenfrei

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Markt Feucht - Bürgerbüro
Hauptstraße 33
90537 Feucht
Telefonnummer +49 9128 9167-0
Faxnummer +49 9128 9167-63

Ansprechpartner

Nadine Geier
Telefonnummer 09128/9167-313
Sabine Niesche
Telefonnummer 09128/9167-312
Christine Seehann
Telefonnummer 09128/9167-316
Manuela Silberhorn
Telefonnummer 09128/9167-314
Mirijam Weigl
Telefonnummer 09128/9167-315
Anne Wiedenmann
Telefonnummer 09128/9167-311
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 22.09.2023
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