Dienstleistungen: Markt Feucht

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Verarbeitungsunternehmen

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Dienstleistungen

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.

Fischereiabgabe, Zahlung

Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.

Beschreibung

Wer in Bayern den Fischfang ausüben will und dafür einen bayerischen Fischereischein benötigt, muss die Fischereiabgabe bezahlen; sie kann wahlweise entweder für einen Zeitraum von fünf Jahren oder einmal für die gesamte Gültigkeitsdauer gezahlt werden. Die Fischereiabgabe ist die Voraussetzung für die Gültigkeit des Fischereischeins.

Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet. Die Mittel werden im Rahmen gesetzlicher Vorschriften überwiegend durch den Landesfischereiverband Bayern e.V. vergeben.

Fristen

Die Fischereiabgabe muss vor Erteilung des Fischereischeins bei der zuständigen Gemeinde bezahlt werden. Haben Sie einen Fischereischein auf Lebenszeit und die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre bezahlt, ist nach Ablauf dieser fünf Jahre die Fischereiabgabe erneut fällig.

Kosten

Bei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.

Bei einmaliger Zahlung haben Sie höchstens 300,00 € zu entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter sie bei Antragsstellung sind. Wenn Sie bei Antragstellung z.B. 45 Jahre alt sind, beträgt die Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit bei Einmalzahlung noch 160,00 €.

Für den Jugendfischereischein beträgt die Fischereiabgabe 10,00 €, höchstens jedoch 2,50 € pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer.

Für den Jahresfischereischein für Touristen beträgt die Fischereiabgabe 15,00 €.

Unter bestimmten Voraussetzungen, die Sie bei der Gemeinde erfahren, ermäßigt sich die Fischereiabgabe auf 50% des regulären Betrags.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Markt Feucht - Bürgerbüro
Hauptstraße 33
90537 Feucht
Telefonnummer +49 9128 9167-0
Faxnummer +49 9128 9167-63

Ansprechpartner

Nadine Geier
Telefonnummer 09128/9167-313
Sabine Niesche
Telefonnummer 09128/9167-312
Christine Seehann
Telefonnummer 09128/9167-316
Manuela Silberhorn
Telefonnummer 09128/9167-314
Mirijam Weigl
Telefonnummer 09128/9167-315
Anne Wiedenmann
Telefonnummer 09128/9167-311
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)
Stand: 27.09.2023
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