Dienstleistungen
Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.
Friedhof, Leichenhaus, Erlass einer Benutzungsordnung
Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.
Beschreibung
Es gehört zu den Aufgaben der Gemeinde, erforderliche Bestattungseinrichtungen herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Die Benutzung regelt sie in einer Satzung. Sie legt darin neben allgemeinen Ordnungsvorschriften beispielsweise auch Details zu den Nutzungsrechten an einer Grabstätte, Anforderungen an die Größe und Lage von Grabstätten und die Dauer der Ruhezeiten für die beigesetzten Verstorbenen fest.
Voraussetzungen
Für die verstorbenen Gemeindeeinwohner gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Kosten
Die anfallenden Gebühren werden von der jeweiligen Gemeinde in einer Gebührensatzung festgelegt.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Gemeindlicher Friedhof, Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
- Bestattungseinrichtungen, Herstellung und Unterhaltung
- Friedhofs- und Bestattungsgebühren, Erhebung
- Grabplatz, Beantragung eines Nutzungsrechts
- Grabmal, Beantragung einer Genehmigung
- Leichenschau und Bestattung, Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs
Zuständiges Amt
Markt Feucht - Standesamt
Hauptstraße 33
90537
Feucht
Telefonnummer
+49 9128 9167-310
Faxnummer
+49 9128 9167-66
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 05.05.2023