Dienstleistungen
Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.
Jagdhandlung im befriedetem Bezirk, Beantragung einer Gestattung
In befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Die Kreisverwaltungsbehörde kann bestimmte Jagdhandlungen gestatten.
Beschreibung
Es gibt befriedete Bezirke kraft Gesetzes, wie z.B. Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen. Zudem kann die Jagdbehörde in bestimmten Fällen Bezirke für befriedet erklären. Der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte darf sich aber verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen aneignen.
In befriedeten Bezirken kann die untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten, dem Revierinhaber oder deren Beauftragten bestimmte Jagdhandlungen unter Beschränkung auf bestimmte Wildarten und auf eine bestimmte Zeit gestatten.
Eine Erlaubnis gilt als erteilt, wenn der Revierinhaber mit Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten die Jagd auf Haarraubwild und Wildkaninchen mit Fanggeräten innerhalb der Jagdzeiten ausübt.
In befriedeten Bezirken kann die untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten, dem Revierinhaber oder deren Beauftragten bestimmte Jagdhandlungen unter Beschränkung auf bestimmte Wildarten und auf eine bestimmte Zeit gestatten.
Eine Erlaubnis gilt als erteilt, wenn der Revierinhaber mit Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten die Jagd auf Haarraubwild und Wildkaninchen mit Fanggeräten innerhalb der Jagdzeiten ausübt.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststr. 1
91207
Lauf a.d.Pegnitz
Telefonnummer
+49 9123 950-0
Faxnummer
+49 9123 950-8009
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)
Stand: 17.11.2022