Dienstleistungen: Markt Feucht

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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Dienstleistungen

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.

Pflege, Beratung

Verschiedene Stellen bieten eine kostenlose Beratung für Pflegebedürftige und ihre Zu- und Angehörigen an.

Beschreibung

Für Pflegebedürftige und ihre Zu- und Angehörigen bieten folgende Stellen kostenlose Beratung an (zum Teil auch für Akteure zum Aufbau von Angeboten):

  • Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Pflegeservice Bayern als kassenübergreifende telefonische Erstanlaufstelle im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen in Bayern (Telefonnummer: 0800-7721111)  
  • Medizinischer Dienst (MD) Bayern - insbesondere bei Fragen zur Begutachtung und zum Pflegegutachten (telefonisch Dienstag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr unter 089/159060 5555 sowie jederzeit per E-Mail unter pflegeinfo@md-bayern.de)
  • Compass private Pflegeberatung GmbH im Auftrag der privaten Pflegeversicherungsunternehmen
  • Pflegestützpunkte
  • Fachstellen für pflegende Angehörige
  • Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern und regionale Fachstellen für Demenz und Pflege
  • Landratsämter und kreisfreie Städte
  • Bezirke
  • Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung
  • Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Telefonnummer: 030/20 17 91 31; E-Mail: info@wege-zur-pflege.de)

Pflegeberatung durch die Pflegekassen

Aufgabe der Pflegeberatung durch die Pflegekassen (§ 7a SGB XI) ist es insbesondere:

  • den individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf der oder des Pflegebedürftigen zu erfassen und zu analysieren,
  • einen Versorgungsplan zu erstellen,
  • auf die erforderlichen Maßnahmen und die weitere Umsetzung des Versorgungsplans hinzuwirken,
  • den Versorgungsplan gegebenenfalls anzupassen,
  • über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen zu informieren.

Pflegestützpunkte

Die Pflegestützpunkte, die durch die Pflege- und Krankenkassen gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten und auch den Bezirken errichtet werden können,

  • bieten umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote,
  • koordinieren alle für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote und leisten Hilfestellung bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen und
  • sorgen für die Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.

Fachstellen für pflegende Angehörige

Die Fachstellen sind Beratungs- und Anlaufstellen für pflegende Angehörige von älteren pflegebedürftigen Menschen und unterstützen diese durch psychosoziale Beratung, (längerfristige) Begleitung sowie Entlastungsangebote (Angehörigenarbeit). Darüber hinaus bieten viele Fachstellen für pflegende Angehörige Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie beispielsweise Angehörigengruppen, Betreuungsgruppen sowie ehrenamtliche Helferkreise an.

 

Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern und regionale Fachstellen für Demenz und Pflege

Die in allen sieben Regierungsbezirken eingerichteten regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege unterstützen – unter Begleitung durch die überregionale Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern – den Auf- und Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen sowie deren Vernetzung vor Ort. Dies betrifft insbesondere das Thema „Demenz“ und die bayernweit anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag, die der Entlastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen dienen. Seit 01.01.2021 ist auch die Erbringung der Angebote durch Einzelpersonen unter bestimmten Qualitätskriterien möglich, wobei die regionalen Fachstellen für die Registrierung der ehrenamtlich tätigen Einzelhelfenden zuständig sind.

Auskunft durch Landratsämter und kreisfreie Städte

Die Auskunft durch die Landratsämter und kreisfreien Städte erstreckt sich auf die Benennung der zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen in ihrem Zuständigkeitsbereich, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können.

Bundesweites Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Unter der Nummer 030 / 20 17 91 31 berät das Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend rund um das Thema Pflege, z. B. zu den Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung und zu den gesetzlichen Freistellungsmöglichkeiten vom Beruf für pflegende Angehörige. Darüber hinaus bietet das Pflegetelefon Hilfe in kritischen und belastenden Situationen. Bei Bedarf vermitteln die Beraterinnen und Berater auch an Beratungs- und Hilfsangebote vor Ort.

Das Pflegetelefon ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 / 20 17 91 31 und per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de zu erreichen. Die telefonischen Beratungsgespräche sind anonym und vertraulich. Das Beratungsangebot des Pflegetelefons wird durch die Webseite www.wege-zur-pflege.de ergänzt.

Zuständiges Amt

Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz
Telefonnummer +49 9123 950-0
Faxnummer +49 9123 950-8009
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 28.11.2022
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