Dienstleistungen
Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.
Lawinenwarndienst, Veröffentlichung des Lawinenlageberichts für den bayerischen Alpenraum
Beschreibung
Verantwortungsbewusste Skifahrer und Tourengeher können über den täglich aktualisierten Lawinenlagebericht wichtige - mitunter lebenswichtige - Informationen einholen
Lawinen stellen eine tödliche Gefahr dar. Um der Lawinengefahr im winterlichen Gebirge wirksam begegnen zu können, wurde für den bayerischen Alpenraum der Lawinenwarndienst eingerichtet. Aufgabe des Lawinenwarndienstes (LWD) ist es, die Bevölkerung vor Gefahren zu warnen, das Lawinengeschehen zu dokumentieren sowie Behörden und private Stellen bei der Vorbereitung und Durchführung der Gefahrenabwehr zu beraten. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, haben die betroffenen bayerischen Gemeinden örtliche Lawinenkommissionen eingerichtet. Die Mitglieder der Lawinenkommissionen beurteilen während des Winters die Schneedecken-, Wetter- und Lawinensituation und informieren die jeweilige Gemeinde als Sicherheitsbehörde über die aktuelle Lawinenlage. Bei Bedarf liefern die Lawinenkommissionen Empfehlungen für Lawinensicherungsmaßnahmen (z. B. Sperrungen von Straßen und Skiabfahrten oder künstliche Lawinenauslösungen). Die lokalen Informationen bilden die Basis für die örtliche Lawinenwarnung. Die Informationen der Lawinenkommissionen sowie der ehrenamtlichen Helfer an Mess- und Beobachtungsstationen und die Daten der automatischen Messstationen laufen in der Lawinenwarnzentrale (LWZ) zusammen und bilden dort die Grundlage für die überregionale Lawinenwarnung. In den Wintermonaten veröffentlicht die LWZ dazu täglich den Lawinenlagebericht für den bayerischen Alpenraum. Zu den Adressaten gehören u. a. die Sicherheitsbehörden, die örtlichen Lawinenkommissionen, der Deutsche Wetterdienst, der Deutsche Alpenverein, die Bergwacht sowie diverse Presseorgane.
Voraussetzungen
Schneelage im Bayerischen Alpenraum
Hinweise
Der aktuelle Lawinenlagebericht steht unter der Rufnummer (089) 9214-1210 auf Telefonband bereit bzw. ist im Videotext (Bayerisches Fernsehen Tafel 646) einsehbar. Der aktuelle Lawinenlagebericht und ergänzende Ratschläge für Tourengeher sind auch im Internet abrufbar (Link siehe unter "Weiterführende Links") und erhältlich als E-Mail nach Anmeldung im Internet.
Der Lagebericht ist auch im Telegram-Messenger erhältlich. Der Lawinenwarndienst in auch in Facebook.
Rechtsgrundlagen
- Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)
- Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG)