Dienstleistungen
Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.
Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften, Beantragung einer Genehmigung
Wenn Sie Tiere, tierische Erzeugnisse oder Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein können, einführen oder durch Deutschland transportieren möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Für die Einfuhr, Durchfuhr, und vereinzelt für die Ausfuhr und für innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein können, benötigen Sie eine Genehmigung.
Dies gilt nicht für Tiere und Waren mit Ursprung in einem Drittland, die von einer Bescheinigung begleitet sind und für die keine Genehmigungspflicht besteht.
Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn eine Verbreitung von Tierseuchen zu befürchten ist.
Erzeugnisse und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die nicht den in Deutschland geltenden Gesetzen entsprechen, außer
- Lebensmittel, die ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke, für Messen, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen bestimmt sind,
- Lebensmittelmuster und -proben in geringen Mengen,
dürfen nicht in das Inland verbracht werden. Deren Durchfuhr bedarf zollamtlicher Überwachung.
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Erste Anlaufstelle ist immer der örtliche Amtstierarzt. Alle Einfuhren aus Drittländern müssen bei Erstberührung mit einem EU-Staat über eine veterinäre Grenzkontrollstelle erfolgen.
Der Antrag kann formlos schriftlich, per Fax oder E-Mail gestellt werden. Falls Bescheinigungen nach vorgegebenen Mustern beigefügt werden müssen, kann der Amtstierarzt Auskunft darüber geben.
Alle Anmeldungen für Sendungen tierischen Ursprungs aus Drittländern müssen in TRACES NT vorgenommen werden. TRACES-NT ist eine Web-Anwendung, mit deren Hilfe eine bessere Kontrolle und Rückverfolgbarkeit von Tiertransporten und Transporten tierischer Produkte erreicht werden soll. TRACES-NT basiert auf personalisierten Zugängen. Dies bedeutet, dass jeder Speditionsmitarbeiter ein Benutzerkonto (EU-Login) in TRACES-NT benötigt, wenn er in TRACES-NT arbeiten und GGEDs erstellen möchte. Sofern noch nicht vorhanden, ist ein entsprechender Zugang zum System anzulegen.
Hinweise
Innergemeinschaftliches Verbringen bezeichnet das Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Eingeführt werden Tiere und Waren aus Drittländern. Dies sind Länder, die nicht der Europäischen Union angehören.
Unter Durchfuhr werden eingeführte Sendungen verstanden, die anschließend wieder ausgeführt werden. Damit kommen sie aus einem Drittland und gehen auch wieder in ein Drittland zurück.
Vor jedem Verbringen, Ein- oder Durchfuhr sollte genau abgeklärt werden, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um ein Zurückweisen der Tiere oder Waren an der Grenzkontrollstelle zu verhindern.
Fristen
Bei der Antragstellung selber sind keine Fristen zu beachten. Bei der Abwicklung des Handels, z.B. eines Tiertransports mit Nutzvieh, können amtliche Benachrichtigungspflichten der Partnerveterinärbehörden in anderen EU-Mitgliedstaaten auftreten, über die der Amtstierarzt Auskunft gibt.
Erforderliche Unterlagen
- Die Unterlagen sind je nach Einzelfall unterschiedlich. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Online Verfahren
Kosten
Die Gebühren sind von Einzelfall abhängig und sehr unterschiedlich. Erkundigen Sie sich ggf. bei der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlagen
- § 1 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
- § 53 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- § 7 Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV)
- § 9 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/688 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Tiergesundheitsanforderungen an Verbringungen von Landtieren und Bruteiern innerhalb der Union
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zu den Verordnungen (EU) 2016/429 und (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Muster für Veterinärbescheinigungen, der Muster für amtliche Bescheinigungen und der Muster für Veterinär-/amtliche Bescheinigungen für den Eingang in die Union von Sendungen bestimmter Kategorien von Landtieren und ihres Zuchtmaterials und für deren Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten, hinsichtlich der amtlichen Bescheinigungstätigkeit im Zusammenhang mit derartigen Bescheinigungen sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2010/470/EU
- Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)
- Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel