Dienstleistungen: Markt Feucht

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Dienstleistungen

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.

Zum Online-Fundbüro Markt Feucht

Digitale Bildungsinfrastruktur und IT-Administration, Beantragung von Zuwendungen für Schulen

Schulaufwandsträger können für den Auf- und Ausbau von IT-Infrastrukturen an Schulen und für deren technische Administration eine Förderung aus Mitteln der Bundesrepublik Deutschland (DigitalPakt- bzw. Bundesförderung) und aus Landesmitteln (Landesförderung) beantragen.

Zweck

Das Förderprogramm umfasst zwei Säulen: Förderung aus Bundesmitteln (DigitalPakt-Förderung) und Förderung aus Landesmitteln (Landesförderung).

Zweck der DigitalPakt-Förderung ist der trägerneutrale Auf- und Ausbau lernförderlicher und belastbarer, interoperabler digitaler technischer Infrastrukturen sowie Lehr-Lern-Infrastrukturen und die Optimierung vorhandener Strukturen.

Zweck der Landesförderung ist die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit der an den Schulen insgesamt vorhandenen IT-Infrastrukturen, damit diese von den Schulen zuverlässig für das digital gestützte Lehren und Lernen eingesetzt werden können. Die Landesförderung erfolgt ergänzend zu den einzelmaßnahmenbezogenen Zuwendungen aus der DigitalPakt-Förderung.

Gegenstand

Gefördert werden Personalmittel, Sachmittel (Dienstleistungen, Werkzeuge/Systeme) und Qualifizierungskosten zum Aufbau professioneller Strukturen zur IT-Administration an Schulen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsberechtigt sind kommunale Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie private Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden

  • Personalkosten für angestellte IT-Administratorinnen und IT-Administratoren (Bundes- und Landesförderung)
  • Sachkosten für externe IT-Dienstleistern (Bundes- und Landesförderung)
  • Ausgaben für die Weiterbildung und Qualifizierung angestellter IT-Administratorinnen und IT-Administratoren (Bundes- und Landesförderung)
  • zur zentralen Wartung und Pflege durch eigenes Personal erforderliche Systeme, Werkzeuge und Dienste für die professionelle IT-Administration und Wartung (nur Landesförderung)

Die Förderfähigkeit im Bundesteil setzt die unmittelbare Verbundenheit mit einer Investitionsmaßnahme aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (einschl. der Bund-Länder-Zusatzvereinbarung) voraus.

Art und Höhe

Die Bundeszuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Die Bundeszuschüsse werden mit einem Anteil von 90 v. H. an den zuwendungsfähigen Ausgaben unter Begrenzung auf das Administrationsbudget Bund sowie unter zusätzlicher Beachtung einer Teilbudgetregelung gewährt.

Die Landeszuwendung erfolgt als Projektförderung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Der Festbetrag wird für den jeweiligen Bewilligungszeitraum festgelegt durch Jahresbudgets unter Begrenzung auf die aufgewendeten zuwendungsfähigen Ausgaben, die nicht durch die Förderung im DigitalPakt Schule abgedeckt sind, sowie auf eine Kostenpauschale nach Maßgabe der IT-Ausstattung der Schulen.

  • Um Fördermittel zu erhalten, ist für jede in den Antrag einbezogene Schule ein schuleigenes Medienkonzept (v. a. Ausstattungs- und Fortbildungsplan) zu entwickeln und in eine zentrale Datenbank hochzuladen.
  • Außerdem müssen die Schulen im Rahmen der aktuellen Umfrage der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) den Ist-Stand ihrer IT-Ausstattung dokumentieren.
  • Für die DigitalPakt-Förderung sind außerdem begonnene Maßnahmen aus den anderen Förderprogrammen des DigitalPakts Schule (Sonderbudget Schülerleihgeräte – SoLe, Sonderbudget Lehrerdienstgeräte – SoLD, digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen – dBIR) zur Herstellung der Verbundenheit mit dem DigitalPakt Schule Voraussetzung.

Antragstellung

Da der Bewilligungszeitraum mittlerweile abgeschlossen ist, können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.

Bewilligung

Die zuständige Regierung bewilligt die Zuwendung im Falle der DigitalPakt-Förderung durch einen vorläufigen Zuwendungsbescheid, bei der Landesförderung durch Jahresbescheide mit jährlichen Festbeträgen (mit nachträglicher Neuberechnung auf Basis von Zwischennachweisen durch Änderungsbescheid).

Die Zuwendungsvoraussetzungen und Auflagen richten sich nach den Richtlinien zur Bayerischen IT-Administrationsförderung (BayARn) und den erläuternden Informationen (siehe unter "Weiterführende Links") und werden ggü. dem Zuwendungsempfänger über den Zuwendungsbescheid sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen im Rahmen der Bewilligung rechtsverbindlich festgelegt.

Förderverfahren

Auszahlungen aus der Bundesförderung sind durch Teilauszahlungsanträge für die bis zum Stichtag angefallenen Ausgaben möglich. Ebenso ist die Maßnahmenerweiterung durch Ausbau der Maßnahmenplanung zulässig (Änderungsantrag). Die Verwendungsnachweisprüfung der Bundesförderung wird durch die Regierung durchgeführt. Nach Prüfung erfolgt der Schlussbescheid und ggf. die Auszahlung einer Schlussrate.

Die Auszahlung der Landesförderung erfolgt durch die zuständige Regierung in der Regel jährlich nach Erlass der Bewilligungs- bzw. der Änderungsbescheide unter Erweiterung auf ein weiteres Bewilligungsjahr sowie unter Berücksichtigung der tatsächlich angefallenen Ausgaben und Einnahmen sowie der vorangegangenen Auszahlungen (Änderungsbescheide).

In der Landesförderung erfolgt die Prüfung der Zwischennachweise sowie der Verwendungsbestätigungen ebenfalls durch die zuständigen Regierungen.

In den Richtlinien zur Bayerischen IT-Administrationsförderung (BayARn) ist für die Bundesförderung eine generelle Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn ab dem 3. Juni 2020 erteilt, in der Landesförderung ab dem 1. Januar 2021. Dies begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung.

Antragsfristen

Die Antragsfrist endete für die Bundesförderung am 16.05.2024 und für die Landesförderung am 30.06.2024.

Bewilligungszeitraum (Zeitraum für die Vergabe von rechtsverbindlichen Aufträgen)

Der Bewilligungszeitraum sowie der Zeitraum der Förderfähigkeit endeten für die Bundesförderung am 16.05.2024 und für die Landesförderung am 31.12.2024

Fristen für die Vorlage der Verwendungsnachweise

  • Die Frist zur Einreichung der Nachweise für eine zweckentsprechende Mittelverwendung endete für die Bundesförderung am 31.12.2024.
  • Für die Landesförderung erfolgen jährliche Zwischennachweise (regelmäßig im Rahmen des Erweiterungsantrag im Folgejahr) und eine abschließende Verwendungsbestätigung bis 31.12.2025.

keine
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
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