Dienstleistungen: Markt Feucht

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing
 

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

 
Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_facebook
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (facebook.com)
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Ratsinformationssystem (Session)
Dieser Dienst lädt und übermittelt ggf. Daten von/an einen externen Dienstleister. Da der individuelle Text zu diesem Dienst noch aussteht, ist nur ein allgemeiner Text zu finden, der die meisten Datenverarbeitungszwecke abdeckt.
Verarbeitungsunternehmen
akdb.digitalfabriX GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Session-Cookie
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung
Keine Angabe
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

c/o activeMind AG Potsdamer Str. 3 80802 München Telefon: +49 (0) 89 / 418 560 170 E-Mail: datenschutz@digitalfabrix.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Feucht
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Markt im Grünen -mit Tradition & Moderne
Weihnachtsmarkt Feucht
Gauchsbachaue Feucht
Krugsweiher Feucht
Tucherschloss und Barockgarten im Winter
Zeidlerschloss im Winter
Pfinzingschloss im Winter

Dienstleistungen

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.

Kinderbetreuung, Beantragung einer Entschädigung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes

Arbeitgeber/innen und Selbständige können eine Entschädigung bzw. Erstattung nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) beantragen.

Erwerbstätige Sorgeberechtigte oder Pflegeeltern von Kindern, die jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, können im Fall eines behördlich angeordneten Betretungsverbots, einer Absonderung (Isolation/ Quarantäne) des Kindes oder einer Schließung von Betreuungseinrichtungen bzw. Schulen unter bestimmten Umständen eine Entschädigung erhalten. Voraussetzung ist, dass die Sorgeberechtigten oder Pflegeeltern einen Verdienstausfall erleiden, weil sie ihre Kinder aufgrund des Betretungsverbots, der Absonderung oder der Schließung mangels anderer zumutbarer Betreuungsmöglichkeit selbst betreuen müssen.

Als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer können Sie den Antrag in aller Regel nicht selbst stellen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber, um den Anspruch geltend zu machen. Die Auszahlung der Entschädigung übernimmt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber gewissermaßen als Auszahlstelle für die Bezirksregierungen. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber kann dann bei der zuständigen Bezirksregierung einen Antrag auf Erstattung stellen. Sie müssen gegenüber der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber darlegen, dass Sie in diesem Zeitraum keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen können (siehe Vordruck „Keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ unter "Formulare").

  • Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag (im Falle der Corona-Pandemie vom 28.03.2020 bis 25.11.2021; bis zum Ablauf des 23.09.2022 unabhängig von einer festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite). In diesem Zeitraum wird die Entschädigung für längstens zehn Wochen, bei Alleinerziehenden für 20 Wochen pro Jahr gewährt. Der erste Jahreszeitraum endete damit mit Ablauf des 27.3.2021, der folgende Jahreszeitraum (mit der erneuten Möglichkeit, 10 bzw. 20 Wochen Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1a IfSG in Anspruch zu nehmen) hat am 28.3.2021 begonnen.
  • Die Schule oder Einrichtung zur Betreuung von Kindern oder eine Einrichtung für behinderte Menschen, die das Kind der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers oder der/des selbstständig Tätigen besucht, wird zur Verhinderung der Verbreitung einer Infektions- oder einer übertragbaren Krankheit vorübergehend geschlossen oder deren Betreten, auch aufgrund einer Absonderung, wird untersagt oder von der zuständigen Behörde werden aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert, die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt oder es liegt eine behördliche Empfehlung vor, vom Besuch einer Einrichtung zur Betreuung von Kindern, einer Schule oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen abzusehen, und
  • das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (d.h., dass das Kind höchstens 11 Jahre alt ist) oder das Kind ist behindert und auf Hilfe angewiesen und
  • das Kind muss in der Zeit der Schließung von der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer bzw. der/dem selbstständig Tätigen selbst zu Hause betreut werden, weil
  • eine anderweitige zumutbare Betreuung nicht sichergestellt werden kann, und
  • die erwerbstätige Person muss dadurch einen Verdienstausfall erleiden.

Ausführliche Informationen zur Entschädigung bzw. Erstattung nach § 56 Abs. 1a IfSG erhalten Sie unter "Weiterführende Links".

Der Antrag ist grundsätzlich online zu stellen (siehe unter "Online-Verfahren").

  • Ist die erwerbstätige sorgeberechtigte Person Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, stellt den Antrag die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber.
  • Ist die erwerbstätige sorgeberechtigte Person Selbstständige oder Selbstständiger, stellt den Antrag die Selbstständige oder der Selbstständige selbst.

Vollzugsbehörde ist die für die Antragstellerin bzw. den Antragsteller jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung (vgl. § 69 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 der Zuständigkeitsverordnung - ZustV).

Ein Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG greift nur, wenn allein die Schließung oder das Betretungsverbot der Schulen oder Betreuungseinrichtungen oder die anderen oben aufgeführten Konstellationen des § 56 Abs. 1a Nr. 1 IfSG zu einem Verdienstausfall führen. Dies ist z. B. nicht der Fall, wenn und soweit der Erwerbstätige bereits nach anderen gesetzlichen, tariflichen, betrieblichen oder individualrechtlichen Grundlagen unter Fortzahlung des Entgelts oder einer der Höhe nach dem Entgelt entsprechenden Geldleistung der Arbeit fernbleiben kann. Soweit derartige rechtliche Möglichkeiten bestehen, sind diese vorrangig zu nutzen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn dem Sorgeberechtigten noch Zeitguthaben zusteht. Dieses ist prioritär abzubauen. Besteht die Möglichkeit des orts- und zeitflexiblen Arbeitens (z. B. Homeoffice) und ist ihnen dies zumutbar, müssen die Erwerbstätigen dies nutzen und so ihre Kinder selbst betreuen.

Ein Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung entsteht ebenfalls nicht, soweit die Arbeitszeit von Sorgeberechtigten aufgrund der Anordnung auf Kurzarbeit verkürzt ist, denn Sorgeberechtigte, die keine Arbeitsleistung erbringen müssen, können ihre Kinder während dieser Zeit selbst betreuen. Auch besteht kein Entschädigungsanspruch, soweit eine Schließung der Schulen ohnehin während der durch das Landesrecht festgelegten Schulferien erfolgen würde.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Beantragung unter vorsätzlicher Angabe falscher oder unvollständiger Tatsachen als Betrug zu werten ist. Der Betrugstatbestand sieht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Jeder Fall, der bekannt wird, wird angezeigt und die Leistung ist zurückzuzahlen.

Der Antrag ist innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach Ende des Betretungsverbots, der Absonderung (Isolation/ Quarantäne) oder der Schließung zu stellen.

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
GemeindebüchereiMehr erfahren
Gemeindebücherei
Jugendzentrum FeuchtMehr erfahren
Jugendzentrum Feucht
StellenangeboteMehr erfahren
Stellenangebote