Zweck
Das Förderprogramm unterstützt die Aufgabenträger des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV), die Verkehrserschließung im ländlichen Raum zu
verbessern und auszuweiten. Um eine angepasste Mobilität zu ermöglichen,
werden Aufwendungen für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV
im ländlichen Raum und Pilotprojekte für landkreisübergreifende
Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr gefördert.
Gegenstand
Gefördert wird die Einrichtung von flexiblen und bedarfsorientierten
Mobilitätsangeboten im ÖPNV sowie landkreisübergreifende
Expressbusverbindungen. Für die neuen Projekte ist ein Pilotcharakter
wünschenswert.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind ÖPNV-Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG), in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähige Kosten sind die Betriebskostendefizite der Verkehre, die der
ÖPNV-Aufgabenträger ausgleicht.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Im Rahmen der Anteilsfinanzierung können mit degressiven Fördersätzen mit anfangs bis zu 75 % der förderfähigen Kosten als Projektförderung gefördert werden.