Dienstleistungen: Markt Feucht

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing
 

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

 
Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_facebook
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (facebook.com)
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Ratsinformationssystem (Session)
Dieser Dienst lädt und übermittelt ggf. Daten von/an einen externen Dienstleister. Da der individuelle Text zu diesem Dienst noch aussteht, ist nur ein allgemeiner Text zu finden, der die meisten Datenverarbeitungszwecke abdeckt.
Verarbeitungsunternehmen
akdb.digitalfabriX GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Session-Cookie
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung
Keine Angabe
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

c/o activeMind AG Potsdamer Str. 3 80802 München Telefon: +49 (0) 89 / 418 560 170 E-Mail: datenschutz@digitalfabrix.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Feucht
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Markt im Grünen -mit Tradition & Moderne
Weihnachtsmarkt Feucht
Gauchsbachaue Feucht
Krugsweiher Feucht
Tucherschloss und Barockgarten im Winter
Zeidlerschloss im Winter
Pfinzingschloss im Winter

Dienstleistungen

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.

Finanzgerichtsprozess, Einreichung einer Klage beim Finanzgericht

Bei finanzgerichtlichen Streitigkeiten können in erster Instanz die Finanzgerichte angerufen werden.

Bürger können vor den Finanzgerichten gegen Maßnahmen der Finanzbehörden klagen, die in Steuer- und in Zollsachen ergehen. Die Klageschrift muss den Kläger, den Beklagten (z. B. das Finanzamt), den Gegenstand des Klagebegehrens, den Bescheid des Finanzamtes, der angegriffen wird sowie die Einspruchsentscheidung bezeichnen. Der Kläger muss deutlich machen, welche Entscheidung er vom Finanzgericht erwartet. Die Klageschrift muss eigenhändig unterzeichnet sein. Wenn die Klage elektronisch erhoben wird, sollte das entsprechende Dokument/die Datei mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen werden, damit die Schriftlichkeit (vgl. § 126a Bürgerliches Gesetzbuch) gewahrt ist.

Das Gericht prüft, ob der Kläger alle Formalitäten erfüllt hat und ob sein Klagebegehren berechtigt ist. Das Gericht ist dabei nicht daran gebunden, was vom Kläger oder dem Finanzamt vorgetragen wird. Es ermittelt vielmehr alle Fakten von Amts wegen. Den Beteiligten wird rechtliches Gehör gewährt. Kläger und beklagtes Finanzamt erhalten Gelegenheit, sich zu allen Punkten, die zur Grundlage der gerichtlichen Entscheidung gemacht werden sollen, zu äußern. Hat der Kläger alle Formalien beachtet und ist das Klagebegehren berechtigt, gibt das Gericht der Klage statt.

Vor dem Finanzgericht kann jeder seine Sache selbst vertreten. Es kann aber auch ein Rechtsanwalt, ein Steuerberater oder ein Wirtschaftsprüfer beauftragt werden.

Gegen die Urteile des Finanzgerichtes gibt es wegen des nur zweistufigen Gerichtsaufbaus der deutschen Finanzgerichtsbarkeit als einzig zulässiges Rechtsmittel die Revision zum Bundesfinanzhof.

Bevor eine Klage beim Finanzgericht eingereicht werden kann, muss grundsätzlich zuerst Einspruch beim jeweiligen Finanzamt gegen den zugestellten Bescheid erhoben werden. Erst nach Ablehnung des Einspruchs durch das Finanzamt kann Klage erhoben werden.

Der Kostenvorschuss

Das Verfahren vor dem Finanzgericht ist kostenpflichtig.

Mit Einreichung der Klage wird die Verfahrensgebühr fällig - nicht aber bei Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz. Sie erhalten kurze Zeit nach Klageerhebung eine Kostenrechnung. Sofern sich der Streitwert nicht unmittelbar aus der Klageschrift und deren Anlagen ergibt oder der Mindeststreitwert von 1.500 € unterschritten würde, wird dieser Mindeststreitwert zugrunde gelegt. Bei Annahme des Mindeststreitwertes sind vorläufig Gerichtsgebühren von 312 € zu bezahlen.

Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, wird der Streitwert vom Urkundsbeamten berechnet und eine endgültige Kostenrechnung erstellt, wobei der bezahlte Vorschuss angerechnet wird.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Mindeststreitwert von 1.500 € nicht unterschritten werden kann (Ausnahmen: Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz und Klagen in Kindergeldangelegenheiten).

 

Der Streitwert

Die Höhe der Gerichtsgebühren (und die eines Prozessbevollmächtigten) richten sich nach dem Streitwert. Dies ist i. d. R. der Betrag, um den gestritten wird. Geht es bei der Klage zum Beispiel um die Anerkennung von Werbungskosten in Höhe von 2.000 €, so kommt es auf den individuellen Einkommensteuersatz des Klägers an. Bei einem Unverheirateten mit einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 € im Jahr 2020 bedeuten diese zusätzlichen Werbungskosten eine Steuerersparnis von über 700 €.

 

Die Verfahrensgebühr

Die Verfahrensgebühr beim Finanzgericht beträgt für das Klageverfahren den 4,0-fachen Satz einer einfachen Wertgebühr nach § 34 Gerichtskostengesetz. Für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, insbesondere wenn die Vollziehung eines Bescheides vorerst verhindert werden soll, ist der 2,0-fache Satz der einfachen Wertgebühr in Rechnung zu stellen.

Wird das Verfahren nicht durch ein Urteil beendet, sondern wird die Klage bzw. der Antrag rechtzeitig zurückgenommen, so ermäßigt sich die Verfahrensgebühr auf das 2,0-fache (Klageverfahren) bzw. 0,75-fache (Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes). Dies ist jedoch nur bis zum Ende einer mündlichen Verhandlung oder, sofern eine solche nicht stattfindet, vor Übergabe des schriftlichen Urteils oder des Gerichtsbescheids an die Geschäftsstelle möglich. Dies gilt auch, wenn die Parteien sich während des Verfahrens geeinigt haben und die Hauptsache für erledigt erklären.

 

Aufwendungen der Parteien

Sie können ihre zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen ersetzt bekommen, wenn das Gericht dies so entschieden hat. Gewinnen Sie den Prozess und wird die Finanzbehörde verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen, können Sie die Erstattung dieser Aufwendungen, einschließlich der Kosten eines Bevollmächtigten nach der Gebührenverordnung, verlangen. War auch für das Vorverfahren ein Steuerberater oder Anwalt erforderlich, so sind auf Ihren Antrag und entsprechenden Beschluss des Gerichts auch diese Kosten nach der Gebührenverordnung erstattungsfähig.

Die Finanzbehörde bekommt jedoch ihre Aufwendungen - auch wenn sie gewinnt - nicht erstattet.

 

Prozesskostenhilfe

Sind Sie nicht in der Lage, die Kosten eines Verfahrens zu tragen, so können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Das Finanzgericht wird diese bewilligen, wenn die Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und ihr Einkommen und Vermögen die gesetzlich vorgesehenen Grenzen nicht überschreitet. Um dies zu beurteilen, ist es erforderlich, dass Sie ihre Klage begründen und ihre finanziellen Verhältnisse offen legen. Eventuell kann Ihnen auch eine ratenweise Bezahlung der Gerichtskosten zugestanden werden.

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
GemeindebüchereiMehr erfahren
Gemeindebücherei
Jugendzentrum FeuchtMehr erfahren
Jugendzentrum Feucht
StellenangeboteMehr erfahren
Stellenangebote