Dienstleistungen: Markt Feucht

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing
 

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

 
Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_facebook
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (facebook.com)
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Ratsinformationssystem (Session)
Dieser Dienst lädt und übermittelt ggf. Daten von/an einen externen Dienstleister. Da der individuelle Text zu diesem Dienst noch aussteht, ist nur ein allgemeiner Text zu finden, der die meisten Datenverarbeitungszwecke abdeckt.
Verarbeitungsunternehmen
akdb.digitalfabriX GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Session-Cookie
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung
Keine Angabe
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

c/o activeMind AG Potsdamer Str. 3 80802 München Telefon: +49 (0) 89 / 418 560 170 E-Mail: datenschutz@digitalfabrix.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Feucht
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Markt im Grünen -mit Tradition & Moderne
Weihnachtsmarkt Feucht
Gauchsbachaue Feucht
Krugsweiher Feucht
Tucherschloss und Barockgarten im Winter
Zeidlerschloss im Winter
Pfinzingschloss im Winter

Dienstleistungen

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.

Schornsteinfegerarbeiten, Meldung bei Nichtveranlassung

Werden die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten nicht durchgeführt bzw. der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet diese/r dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Ab dem Jahr 2013 können Haus- und Wohnungseigentümer für die meisten Schornsteinfegertätigkeiten den Schornsteinfegerbetrieb frei auswählen, den sie mit der Vornahme der Arbeiten beauftragen möchten. Der Betrieb muss handwerksrechtlich zur Ausübung von Schornsteinfegertätigkeiten in Deutschland berechtigt sein (siehe "Voraussetzungen").

Die Möglichkeit, einen Dienstleistungserbringer zu beauftragen, gilt allerdings nicht für die auch künftig den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehaltenen Tätigkeiten, die im Folgenden aufgeführt werden:

  • die Führung des Kehrbuchs mit der Kontrolle, ob die den Eigentümern nach der Kehr- und Überprüfungsordnung und der 1. BImSchV obliegenden Pflichten eingehalten werden,
  • die Durchführung der Feuerstättenschau einschließlich der Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen,
  • Erlass des Feuerstättenbescheides,
  • die Durchführung von anlassbezogenen Überprüfungen,
  • die Ausstellung von Bescheinigungen zu Bauabnahmen nach Landesrecht und
  • die Durchführung von Ersatzvornahmen, wenn Eigentümer ihren Reinigungs-, Überprüfungs- oder Messpflichten nicht nachgekommen sind.

Bis zum 31.12.2012 erhielten alle Haushalte aufgrund gesetzlicher Verpflichtung vom Bezirksschornsteinfegermeister einen so genannten Feuerstättenbescheid. Darin sind alle Schornsteinfegerarbeiten aufgeführt, die bis zur nächsten Feuerstättenschau durchzuführen sind. Die Durchführung dieser Arbeiten haben die Haus- und Wohnungseigentümer bei einem geeigneten Schornsteinfegerbetrieb selbst zu veranlassen. Sofern nicht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger beauftragt wird, muss diesem mittels Formblatt die Erledigung nachgewiesen werden.

Werden die durchzuführenden Arbeiten nicht durchgeführt bzw. der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet dieser dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt). Die Behörde setzt anschließend mit einem kostenpflichtigen Zweitbescheid die fehlenden Kehrungen, Überprüfungen oder Messungen unter Fristsetzung fest. Werden die Schornsteinfegerarbeiten auch in der Folge nicht vorgenommen, hat die Behörde eine Ersatzvornahme in die Wege zu leiten, durch die weitere Kosten entstehen.

Die Bezirke werden jeweils befristet für sieben Jahre an so genannte bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/innen vergeben. Diese gehören als Gewerbetreibende dem Schornsteinfegerhandwerk an und dürfen neben den ihnen übertragenen Aufgaben (siehe oben) auch die übrigen Schornsteinfegerarbeiten im Wettbewerb ausführen.

Bei der Beauftragung eines Betriebs ist zu beachten, dass zur Ausübung von staatlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten nur Betriebe berechtigt sind, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk oder Teiltätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks in die Handwerksrolle eingetragen sind oder in Umsetzung des EU-Rechts grenzüberschreitende Dienstleistungen im Schornsteinfegerhandwerk ausführen dürfen.

Ausländische Schornsteinfeger müssen nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung die Absicht ihres Tätigwerdens in Deutschland der Handwerkskammer anzeigen und ihre Berechtigung durch Unterlagen nachweisen. Zuständig ist die Handwerkskammer am Ort des geplanten erstmaligen Tätigwerdens. Die Schornsteinfegerarbeiten dürfen erst erbracht werden, wenn die Handwerkskammer entweder mitgeteilt hat, dass keine Nachprüfung der Berufsqualifikation beabsichtigt ist, oder wenn sie eine ausreichende Berufsqualifikation festgestellt hat. Wollen Hauseigentümer einen Schornsteinfeger aus dem EU-Ausland beauftragen, können sie sich grundsätzlich anhand des Schornsteinfegerregisters informieren, ob der ausländische Schornsteinfegerbetrieb die Voraussetzungen für die Ausübung der Schornsteinfegerarbeiten erfüllt. Das Schornsteinfegerregister wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf deren Internetseite (siehe "Weiterführende Links") veröffentlicht. Es ist keine rechtliche Voraussetzung für die Ausübung der Schornsteinfegetätigkeiten, sondern eine reine Informationsquelle. Eigentümer, die keinen Internetzugang haben, sollten bei ihrer Handwerkskammer nachfragen, bevor sie einen Dienstleistungserbringer beauftragen, ob der betreffende Betrieb in dem Register gelistet ist.

Die Beauftragung eines Nichtberechtigten geht zulasten der Eigentümer.

Die Fristen zur Durchführung bzw. Nachweis von Schornsteinfegearbeiten sind im jeweiligen Feuerstättenbescheid der Haus- und Wohnungseigentümer enthalten.

Für die ab 2013 den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehaltenen Aufgaben – v.a. Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid – wurde eine staatliche Gebührenordnung erlassen (Anlage 3 zu § 6 KÜO).

Alle übrigen Preise für Schornsteinfegerarbeiten sind ab 2013 frei verhandelbar.

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
GemeindebüchereiMehr erfahren
Gemeindebücherei
Jugendzentrum FeuchtMehr erfahren
Jugendzentrum Feucht
StellenangeboteMehr erfahren
Stellenangebote