Dienstleistungen: Markt Feucht

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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Dienstleistungen

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.

Ausländischer Schulabschluss, Beantragung der Anerkennung

Die Zeugnisanerkennungsstelle im Landesamt für Schule bewertet allgemeinbildende Schulabschlüsse aus dem Ausland oder einem anderen Bundesland, sofern eine berufliche Schule oder Hochschule in Bayern nicht eigenständig über die Aufnahme einer Person entscheiden kann.

Sie haben sich für eine Ausbildung oder ein grundständiges Studium (z. B. Bachelorstudium) in Bayern beworben und die berufliche Schule (z. B. Berufsschule oder Berufsfachschule) oder Hochschule benötigt für Ihre Aufnahme eine Zeugnisanerkennung Ihres allgemeinbildenden Schulabschlusses? Dann können Sie einen Antrag auf Zeugnisanerkennung stellen. Genaue Informationen zum Ablauf der Zeugnisanerkennung finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.las.bayern.de/zeugnisanerkennung/allgemeinbildende_schulabschluesse/

Sie gehen derzeit in Bayern zur Schule und möchten ein Hochschulzugangszeugnis im Ausland erwerben, das später in Deutschland anerkannt werden soll? Sie haben Fragen zur Bewertung außerbayerischer Schulabschlüsse zur Aufnahme an einer Schule in Bayern? Dann kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung unter den angegebenen Kontaktdaten.

Zusätzlich stehen wir bayerischen Schulen und Hochschulen bei Fragen zur Bewertung außerbayerischer Schulabschlüsse gern auch im direkten Kontakt beratend zur Verfügung.

Nicht das Richtige dabei? Informationen zu verwandten Themen und weiteren zuständigen Stellen finden Sie unten bei „Weiterführenden Links“ und „Verwandte Themen“.

Sie können einen Antrag bei der Zeugnisanerkennungsstelle stellen, sofern Sie

  • Ihren Schulabschluss im Ausland oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und
  • eine bayerische Einrichtung, z. B. eine berufliche Schule oder eine Hochschule, eine Anerkennung von Ihnen fordert und Sie zur Bewertung an unsere Dienststelle verwiesen hat.

1. Bewerbung

Sie bewerben sich mit Ihren Zeugnissen direkt um den gewünschten Ausbildungs- oder Studienplatz. Die Schule oder Hochschule entscheidet selbst über Ihre Aufnahme. Eine Zeugnisanerkennung ist dafür oft nicht nötig.

2. Bestätigung

Wenn die betreffende Schule oder Hochschule eine Zeugnisanerkennung in Ihrem Fall für den Zugang zur Ausbildung oder zum Studium benötigt, erhalten Sie hierüber eine schriftliche Bestätigung der Schule oder Hochschule. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur mit einer solchen Bestätigung ein Anerkennungsverfahren eröffnen können.

3. Antrag

Reichen Sie bitte alle nötigen Unterlagen (siehe unten) per Post ein.

4. Bearbeitung

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Bitte verzichten Sie in diesem Zeitraum auf Rückfragen zum Bearbeitungsstand. Wenn Sie eine Eingangsbestätigung wünschen, nutzen Sie bitte die Sendungsverfolgung der Deutschen Post (Einschreiben).
Das Verfahren ist kostenfrei.
Es wird grundsätzlich der höchstmögliche Schulabschluss geprüft.

In manchen Fällen sind weitere Unterlagen (z. B. Zeugnisse im Original) notwendig, die wir dann gesondert anfordern. Bitte übersenden Sie Originale per Einschreiben. Alternativ können Sie diese auch in unseren Hausbriefkasten (Stuttgarter Str. 1, 91710 Gunzenhausen) werfen oder persönlich abgeben. Bitte teilen Sie uns in diesen Fällen mit, ob Sie die Unterlagen auch wieder persönlich abholen möchten.

keine
Bayerisches Landesamt für Schule (siehe BayernPortal)
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