Dienstleistungen
Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.
Betäubungsmittel, Beantragung einer Änderung der Erlaubnis zum Verkehr
Wenn Sie Ihre Erlaubnis für die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr ändern, erweitern oder verlängern möchten, müssen Sie dafür einen Änderungsantrag stellen.
Sie können für eine bestehende Erlaubnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Änderungsantrag stellen für:
- Änderung einer Erlaubnis
- Verlängerung einer befristeten Erlaubnis
- Erweiterung einer Erlaubnis
- Verzicht auf eine Erlaubnis
Das BfArM stimmt dem Änderungsantrag nur für die bereits beantragte Betriebsstätte und den jeweils notwendigen Umfang an Betäubungsmitteln zu. Für wissenschaftliche oder befristete Vorhaben erhalten Sie bei einem Verlängerungsantrag in der Regel wiederum eine befristete Erlaubnis.
Sie sind bereits in Besitz einer Erlaubnis für die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr.
Die Änderung einer Erlaubnis zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr können Sie online, formlos schriftlich oder teilweise über ein Antragsformular beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
Wenn Sie die Änderung einer Erlaubnis online beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Wenn Sie den Antrag als Organisation stellen, benötigen Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto und ein ELSTER-Organisationszertifikat. Wenn Sie den Antrag als Privatperson stellen, benötigen Sie ein BundID-Konto sowie
- ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder die eID Ihres europäischen Heimatstaats
- oder ein ELSTER-Zertifikat
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch. Zulässig sind die Formate PDF, DOC, JPEG, PNG, XLS, ZIP mit maximal 10 Megabyte pro Datei.
- Das BfArM prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Das BfArM meldet sich bei Ihnen, wenn Ihre Angaben oder Unterlagen unvollständig sind, und nennt Ihnen eine Frist für das Nachreichen.
- Das BfArM sendet Ihnen eine Erlaubnisurkunde oder einen Ablehnungsbescheid sowie einen Kostenbescheid.
Wenn Sie die Änderung einer Erlaubnis über ein Antragsformular oder schriftlich beantragen:
- Verfassen Sie ein Anschreiben mit allen benötigten Angaben oder füllen Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BfArM aus.
- Sie drucken es aus und unterschreiben es.
- Schicken Sie Ihren formlosen Antrag oder das Antragsformular per Post an das BfArM.
- Das BfArM prüft Ihre Angaben.
- Das BfArM meldet sich bei Ihnen, wenn Ihre Angaben oder Unterlagen unvollständig sind, und nennt Ihnen eine Frist für das Nachreichen.
Das BfArM sendet Ihnen per Post eine Erlaubnisurkunde oder einen Ablehnungsbescheid und einen Kostenbescheid.
Es gibt keine Frist.
Gebühr für Anbau einschließlich Gewinnung: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Gebühr niedriger ausfallen. Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.
Gebühr: 240 EUR
Gebühr für die Herstellung von Betäubungsmitteln mit Ausnahme von Zwischenprodukten, die bei der Herstellung anfallen und unmittelbar weiterverarbeitet werden: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben. Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.
Gebühr: 480 EUR
Gebühr für den Binnenhandel: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben, jedoch je Betriebsstätte nicht mehr als 8.850 EUR. Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.
Gebühr: 590 EUR
Gebühr für den Außenhandel einschließlich Binnenhandel: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben, jedoch je Betriebsstätte nicht mehr als 15.600 EUR. Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.
Gebühr: 1.040 EUR
Gebühr für die Einfuhr und Ausfuhr einer ausgenommenen Zubereitung: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben. Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.
Gebühr: 500 EUR
Gebühr für Anbau, Herstellung, Erwerb, Abgabe, Einfuhr und Ausfuhr zu wissenschaftlichen Zwecken: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben. Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.
Gebühr: 190 EUR
Änderungsgebühr, wenn Sie zum Beispiel eine in der Erlaubnis genannte verantwortliche Person ändern möchten, unabhängig von der Art der Tätigkeit.
Gebühr: 190 EUR
Änderungsgebühr, wenn Sie zum Beispiel eine in der Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken genannte verantwortliche Person ändern möchten, unabhängig von der Art der Tätigkeit.
Gebühr: 90 EUR








