Dienstleistungen
Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.
Kraftfahrzeug, Beantragung einer Förderung für Abbiegeassistenzsystem
Sie nutzen ein Kraftfahrzeug und möchten es mit einem Abbiegeassistenzsystem ausrüsten? Oder Sie möchten ein Fahrzeug kaufen, das über ein solches System verfügt? Dann können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Abbiegeassistenzsysteme überwachen beim Rechtsabbiegen den Bereich auf der rechten Seite eines Fahrzeugs. Wenn sich dort beispielsweise eine Fußgängerin befindet, wird der Fahrer gewarnt. Diese Systeme werden auch Abbiegeassistenten genannt und sollen die Verkehrssicherheit erhöhen.
Die Zuwendung (Förderung) für Abbiegeassistenzsysteme bei Kraftfahrzeugen können Sie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) beantragen.
Anträge können stellen:
- Eigentümerinnen und Eigentümer, Halterinnen und Halter, Leasingnehmende und Mietende von:
- förderfähigen Kraftfahrzeugen,
- die in Deutschland
- zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind.
- förderfähigen Kraftfahrzeugen,
Gefördert werden:
- bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen system- und externe Einbaukosten
- sowie die Systemkosten bei der Ausrüstung von Neufahrzeugen
Zu Systemkosten gehören die Kosten für das Abbiegeassistenzsystem inklusive erforderlicher Verkabelung.
Zu externen Einbaukosten gehören die Kosten für den Einbau des Systems sowie die Kosten für die technische Abnahme und den Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Sie erhalten die Förderung als Anteilsfinanzierung. Das heißt, sie bekommen das Geld in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie dürfen mit dem Einbau des Abbiegeassistenzsystems erst beginnen, nachdem Sie den Antrag gestellt haben.
Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maximal sind es 1.500 EUR je Einzelmaßnahme. Für jede förderberechtigte Person sind maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Ausnahmen und alle weiteren Details regelt die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen.
Zuwendungsberechtigt sind
- Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Halterinnen und Halter
- Leasingnehmende und Mieter
von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen, förderfähigen Kraftfahrzeugen.
Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind
- Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen
- Kraftomnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitzplatz
Die Kraftfahrzeuge müssen in Deutschland
- zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen sein und
- für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden.
Ihren Antrag reichen Sie online beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein.
- Rufen Sie Förderprogramm AAS (Abbiegeassistenzsysteme) im Antragsportal des BALM auf.
- Speichern Sie die dortigen Formulare zunächst leer auf Ihrem Computer ab. Diese Formulare sind ausschließlich mit der aktuellen Version des Adobe Acrobat Reader zu öffnen und digital zu befüllen.
- Befüllen Sie die Formulare entsprechend der Vorgaben.
- Das Kontrollformular drucken Sie aus, unterschreiben es und scannen dieses anschließend als Anlage ein.
- Laden Sie anschließend die Antragsunterlagen hoch.
- Das BALM prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen anschließend einen Zuwendungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
Es gibt folgende Hinweise:
Zweckbindung
Die Abbiegeassistenzsysteme sind zweckentsprechend zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Jede Abweichung hiervon während der Zweckbindungsfrist müssen Sie dem BALM umgehend anzeigen. Dazu zählen:
- technische Abschaltung
- Ausbau
- Verkauf oder die Verschrottung des geförderten Kraftfahrzeuges
- vorzeitiges Beenden von Leasing oder Mietverträgen
- Nichtverwendung aus anderen Gründen
Eine nicht zweckentsprechende Verwendung kann zur Teilaufhebung des Zuwendungsbescheids und zur Teilrückzahlung der gewährten Zuwendung führen.
Bewilligungszeitraum
Der Bewilligungszeitraum endet grundsätzlich 5 Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides; eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ist auf Antrag möglich. Bis zu diesem Termin haben Sie spätestens die Maßnahme durchzuführen und den Verwendungsnachweis vorzulegen.
Es fallen keine Kosten an.