Persönlichkeiten, die sich über einen längeren Zeitraum bei einer freiwilligen Hilfsorganisation engagieren, können mit einer staatlichen Auszeichnung – dem Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen – geehrt werden.
Das Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen wird vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration als Dienstzeitauszeichnung
- als Ehrenzeichen zweiter Klasse für 25-jährige,
- als Ehrenzeichen erster Klasse für 40-jährige und
- als Großes Ehrenzeichen für 50-jährige aktive Dienstzeit
bei einer katastrophenhilfspflichtigen, im Rettungsdienst mitwirkenden freiwilligen Hilfsorganisation
- Bayerisches Rotes Kreuz (BRK),
- Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Bayern e.V. (ASB),
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Bayern (JUH),
- Malteser Hilfsdienst e.V. Bayern (MHD),
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Bayern e.V. (DLRG) oder
- der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Bayern (THW)
verliehen.
Als anrechenbare Dienstzeit gilt die Zeit der Dienstleistung als aktives Mitglied bei einer der genannten Organisationen (BRK, ASB, JUH, MHD, DLRG und THW). Dienstzeiten bei außerbayerischen Organisationen sind anrechenbar, wenn sie nachgewiesen werden können.
Zum aktiven Dienst zählt auch die Tätigkeit im Ausbildungsdienst, Verwaltungsdienst, in der Gerätepflege und in der Dienstaufsicht. Dagegen zählt die hauptberufliche Tätigkeit bei den Organisationen nicht zur anrechenbaren Dienstzeit. Die Dienstzeit muss ohne wesentliche Unterbrechung zurückgelegt sein; Wehrdienst oder eine nachgewiesene Krankheitszeit gelten nicht als Unterbrechung.
Die Dienstzeitauszeichnungen werden in Landkreisen durch die Landräte, in kreisfreien Städten durch die Oberbürgermeister, in einem dem Anlass entsprechendem Rahmen, ausgehändigt. Die Aushändigung kann auch durch eine von diesen beauftragten Person erfolgen.