Dienstleistungen: Markt Feucht

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing
 

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

 
Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_facebook
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (facebook.com)
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Ratsinformationssystem (Session)
Dieser Dienst lädt und übermittelt ggf. Daten von/an einen externen Dienstleister. Da der individuelle Text zu diesem Dienst noch aussteht, ist nur ein allgemeiner Text zu finden, der die meisten Datenverarbeitungszwecke abdeckt.
Verarbeitungsunternehmen
akdb.digitalfabriX GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Session-Cookie
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung
Keine Angabe
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

c/o activeMind AG Potsdamer Str. 3 80802 München Telefon: +49 (0) 89 / 418 560 170 E-Mail: datenschutz@digitalfabrix.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Feucht
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Markt im Grünen -mit Tradition & Moderne
Weihnachtsmarkt Feucht
Gauchsbachaue Feucht
Krugsweiher Feucht
Tucherschloss und Barockgarten im Winter
Zeidlerschloss im Winter
Pfinzingschloss im Winter

Dienstleistungen

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.

Schaumweinsteuer und Steuer auf Zwischenerzeugnisse, Bezahlung

Wenn Sie Schaumwein oder Zwischenerzeugnisse herstellen oder einführen, müssen Sie Schaumweinsteuer oder Zwischenerzeugnissteuer bezahlen.

Die deutsche Zollverwaltung erhebt Verbrauchsteuern auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse. Für die Erhebung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer ist die Zollverwaltung zuständig.

Schaumwein

Schaumweine sind gegorene Getränke, 

  • in Flaschen mit Schaumweinstopfen, der durch eine besondere Haltevorrichtung befestigt ist, oder sind Getränke,
  • die bei + 20 Grad Celsius einen auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 3 bar oder mehr aufweisen oder sind Getränke, 
  • die je nach Alkoholgehalt und Zusammensetzung der Position 2204, 2205 oder 2206 der Kombinierten Nomenklatur (KN) – Warenverzeichnis der Europäischen Union, achtstellige Warennummern – zuzuordnen sind. 

Der Alkoholgehalt muss mehr als 1,2 Volumenprozent und darf höchstens 15 Volumenprozent betragen. Im Bereich von 13 bis 15 Volumenprozent muss der vorhandene Alkohol zudem ausschließlich durch Gärung entstanden sein. Beispiele für Schaumweine sind Champagner, Prosecco oder Sekt.

Zwischenerzeugnisse

Zwischenerzeugnisse sind ebenfalls gegorene Erzeugnisse, die mit Destillationsalkohol versetzt sind. Sie müssen

  • einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 bis 22 Volumenprozent aufweisen, 
  • dürfen weder Schaumwein oder Wein sein oder als Bier besteuert werden und
  • müssen wie Schaumwein den Positionen 2204, 2205 oder 2206 der Kombinierten Nomenklatur zugeordnet sein. 
  • Likörweine oder aromatisierte Weine sind beispielsweise Zwischenerzeugnisse.

Die Steuer entsteht, sobald der Schaumwein oder das Zwischenerzeugnis aus einem sogenannten Steuerlager entnommen oder in diesem verbraucht wird.

Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem die Waren hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen. Darüber hinaus entsteht die Steuer unter anderem, wenn Sie Schaumwein oder Zwischenerzeugnisse aus einem Drittstaat einführen.

Wenn Sie als Steuerlagerinhaber steuerpflichtig werden, müssen Sie eine Steueranmeldung auf einem amtlichen Vordruck abgeben. Darin berechnen Sie eigenständig die Steuersumme. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Ware als registrierter Empfänger in Ihren Betrieb aufnehmen.

Höhe der Steuer auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse

Die Verbrauchssteuer auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse bemisst sich nach der Menge an fertigen Getränken unter Berücksichtigung des jeweiligen Alkoholgehalts:

  • für Schaumwein bis 6 Volumenprozent müssen Sie 51,00 EUR je Hektoliter oder 0,38 EUR für eine 0,75-Liter-Flasche zahlen
  • für Schaumwein ab 6 Volumenprozent müssen Sie 136,00 EUR je Hektoliter oder 1,02 EUR für eine 0,75-Liter-Flasche zahlen 
  • für Zwischenerzeugnisse bis 15 Volumenprozent müssen Sie 102,00 EUR je Hektoliter oder 0,76 EUR für eine 0,75-Liter-Flasche zahlen
  • für Zwischenerzeugnisse bis 15 Volumenprozent (bei Flaschen mit Schaumweinstopfen und besonderer Haltevorrichtung oder Flaschen, die bei + 20 Grad Celsius einen auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 3 bar oder mehr aufweisen) müssen Sie 136,00 EUR je Hektoliter oder 1,02 EUR für eine 0,75-Liter-Flasche zahlen
  • für Zwischenerzeugnisse ab 15 Volumenprozent müssen Sie 153,00 EUR je Hektoliter oder 1,15 EUR für eine 0,75-Liter-Flasche zahlen

Sie müssen die Verbrauchssteuern auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse bezahlen, wenn die Steuer entstanden ist und Sie Steuerschuldner im Sinne des Gesetzes sind. Das kann in verschiedenen Konstellationen der Fall sein, zum Beispiel, wenn

  • Sie Inhaber eines Steuerlagers sind, aus dem die Erzeugnisse entnommen oder in dem sie verbraucht wurden, 
  • Sie "registrierter Empfänger" sind und die Erzeugnisse im Anschluss an deren Beförderung unter Steueraussetzung in Ihren Betrieb aufnehmen oder
  • Sie an einer Herstellung ohne die erforderliche Erlaubnis beteiligt waren.

Die Erklärung beziehungsweise Anmeldung zur Schaumweinsteuer und zur Zwischenerzeugnissteuer können Sie per Post oder online einreichen.

Erklärung per Post einreichen:

  • Wenn Sie Schaumwein oder Zwischenerzeugnisse aus einem Steuerlager entnehmen, verbrauchen oder "registrierter Empfänger" sind, müssen Sie die Steuer selbst berechnen und eine schriftliche Steueranmeldung abgeben:
    • Laden Sie das entsprechende Formular über die Internetseite der Zollverwaltung:
      • "Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Schaumwein" (Formular 2401) mit verbundenem Formular 2402 beziehungsweise "Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Zwischenerzeugnisse" (Formular 2451) mit verbundenem Formular 2452 
    • Füllen Sie die Formulare vollständig aus und senden Sie diese per Post an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt.
    • Das Hauptzollamt prüft Ihre Steueranmeldung.
  • Wenn es sich um regelmäßige Lieferungen von Schaumwein oder Zwischenerzeugnissen aus dem europäischen Ausland handelt und Sie eine Dauererlaubnis als zertifizierter Empfänger haben, müssen Sie diese Lieferungen in einer schriftlichen Steueranmeldung angeben:
    • Laden Sie dazu die Formulare "Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung Schaumwein" (Formular 2401) oder "Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung Zwischenerzeugnisse" (Formular 2451) auf der Internetseite der Zollverwaltung.
    • Füllen Sie die Formulare vollständig aus und senden Sie diese per Post an das für Sie zuständige Hauptzollamt.
    • Das Hauptzollamt prüft Ihre Steueranmeldung.
  • Wenn die Steuer auf Schaumwein oder Zwischenerzeugnisse im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten oder einem missachteten Verbot entstanden ist, müssen Sie diese ebenfalls selbst berechnen und eine schriftliche Steuererklärung abgeben:
    • Laden Sie dazu das Formular "Steueranmeldung Schaumweinsteuer im Einzelfall" (Formular 2404) oder "Steueranmeldung für Zwischenerzeugnisse (Formular 2453) im Einzelfall" auf der Internetseite der Zollverwaltung.
    • Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es per Post an Ihr Hauptzollamt.
    • Das Hauptzollamt prüft Ihre Steueranmeldung.

Erklärung online einreichen:

  • Sie können die Formulare zur Erhebung der Schaumweinsteuer beziehungsweise zur Steuer auf Zwischenerzeugnisse auch online ausfüllen und einreichen.
  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Zoll-Portal im Internet auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
  • Sie erhalten einen Steuerbescheid.

Sollten bei der Prüfung der Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung Unstimmigkeiten auffallen, erhalten Sie bis zum Fälligkeitstag der Abgaben die Möglichkeit, fehlerhafte Angaben zu korrigieren oder unvollständige Angaben zu ergänzen. Sollte die Forderung bereits fällig sein oder korrigieren Sie die Angaben nicht, setzt das Hauptzollamt die Abgaben mit Steuerbescheid fest und teilt Ihnen dies mit.

Führt die Prüfung zu keinen Beanstandungen, wird der fällige Abgabenbetrag normalerweise per Lastschrifteinzug von Ihrem Konto eingezogen, in diesen Fällen müssen Sie nichts weiter veranlassen.

Wenn Sie Schaumwein oder Zwischenerzeugnisse aus einem Drittstaat einführen, geben Sie die Steueranmeldung im Rahmen der Zollanmeldung ab.

Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.   

  • monatliche Steueranmeldung für Schaumwein oder Zwischenerzeugnisse (Formulare 2401 oder 2451)
    • Abgabe: bis zum 10. Tag des auf die Steuerentstehung folgenden Monats
    • Zahlung: bis zum 5. Tag des 2. Monats, der auf die Entstehung der Steuer folgt
  • Steueranmeldung im Einzelfall (Formulare 2404 oder 2453) wegen Unregelmäßigkeiten oder eines missachteten Verbots
    • Abgabe: müssen Sie unverzüglich einreichen
    • Zahlung: sofort

6 bis 7 Tage

  • Grundsätzlich fallen für Sie keine Kosten an.
  • Bei verspäteter Zahlung sind Säumniszuschläge möglich.

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
GemeindebüchereiMehr erfahren
Gemeindebücherei
Jugendzentrum FeuchtMehr erfahren
Jugendzentrum Feucht
StellenangeboteMehr erfahren
Stellenangebote