Dienstleistungen: Markt Feucht

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  • Google Ireland Limited
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Unter Formulare & Infos finden Sie weitere Anträge, Formulare und Informationen.

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Alltagskompetenzen - Schulen fürs Leben, Beantragung einer Förderung für Maßnahmen an nichtstaatlicher Schule

Nichtstaatliche Schulen können im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ eine Förderung für Praxiswochen bzw. Praxismodule beantragen.

Im Rahmen des Konzepts arbeitet die gesamte Schulfamilie fächerübergreifend und mit qualifizierten externen Partnerinnen und Partnern zusammen. Inhaltlich umfassen die „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ den gesamten Bereich der Alltagskompetenzen und Lebensökonomie mit den Handlungsfeldern Gesundheit, Ernährung, Haushaltsführung, Selbstbestimmtes Verbraucherverhalten, Umweltverhalten und Digital handeln.

Zweck

Gefördert werden Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ für Schülerinnen und Schüler kommunaler Schulen sowie privater Ersatzschulen im Rahmen von Projektwochen insbesondere in Verbindung mit Fachvorträgen und Exkursionen.

Gegenstand

Zuwendungsfähig ist die Durchführung von Projektwochen gemäß dem Konzept „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Förderschulen, Wirtschaftsschulen und Schulen besonderer Art. In den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 sind bis zu zwei Projektwochen in zwei verschiedenen Jahrgangsstufen im Verlauf der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie der Jahrgangsstufen 5 bis 9 zuwendungsfähig.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die Träger kommunaler Schulen sowie die Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Ausgaben zur Durchführung der Projektwochen bzw. Projektmodule für:

  • Honorare für externe Partner und Fachkräfte,
  • Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler zu außerschulischen Lernorten im Rahmen von Unterrichtsgängen und Exkursionen,
  • Sachkosten (Materialien, Lebensmittel etc.).

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer einmaliger Zuschuss bzw. Zuweisung (Projektförderung) in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die maximale Förderhöhe für eine Einzelschule pro Schuljahr ergibt sich bei der Durchführung einer Projektwoche rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 9 multipliziert mit 100 Euro. Die maximale Förderhöhe für eine Einzelschule pro Schuljahr bei der Durchführung zweier Projektwochen ergibt sich in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 9 multipliziert mit 130 Euro. Für Schulen mit bis zu sechs Klassen beträgt die Förderhöhe in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 700 Euro bei Durchführung einer Projektwoche bzw. 910 Euro bei Durchführung von zwei Projektwochen (Sockelbetrag).

  • An der Schule wird/werden eine oder zwei Projektwoche(n) für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 durchgeführt. Bei der Durchführung zweier Projektwochen sind diese in zwei verschiedenen der genannten Jahrgangsstufen durchzuführen.
  • Die Projektwoche(n) wird/werden an fünf zusammenhängenden Tagen oder im Rahmen mehrtägiger Projektmodule (zweigeteilt auf einen zweitägigen- und einen dreitägigen Projektblock) umgesetzt.
  • Die Durchführung der Projektwochen erfolgt unter Einbeziehung qualifizierter externer Experten und außerschulischer Lernorte, z. B. in Form von Kooperationen mit Bauernhöfen, Initiativen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz oder Aktionen zur Gesundheitserziehung. Dabei können Programme wie beispielsweise „Erlebnis Bauernhof“, „Landfrauen machen Schule“, „Ernährung macht Schule“, „Wissen wie’s wächst und schmeckt“, „Partnerschule Verbraucherbildung“, „Umweltschule in Europa“ oder „Landesprogramm für die gute, gesunde Schule Bayern“ eingebunden werden.

Übersicht über das Verfahren an nichtstaatlichen Schulen:

  1. Planung der Projektwoche(n)durch die Schule
  2. Weitergabe des Konzepts/der Konzepte an den Schulträger
  3. Antragsstellung und Versand des Antragsformulars durch Schulträger per E-Mail bis zum 15.11.2024 an die zuständige Regierung.
  4. Bewilligung durch die Regierung
  5. Durchführung der Projektwoche(n) (bevorzugt an jeweils fünf zusammenhängenden Tagen, alternativ jeweils zweigeteilt auf einen zwei- und einen dreitägigen Projektblock) in allen Klassen in einer (bzw. zwei) von der Schulleitung festgelegten Jahrgangsstufe(n) (Jgst. 1 bis einschließlich Jgst. 9)
  6. Weitergabe der Informationenzur erfolgten Durchführung der Projektwoche von den Schulen an den Schulträger zur Erstellung des Verwendungsnachweises durch den Schulträger; Versand des Verwendungsnachweises per E-Mail innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.
  7. Nach Vorlage der Verwendungsbestätigung Veranlassung der Auszahlung der Zuwendungssumme an den Schulträger durch die Regierung (Möglichkeit der Beantragung einer Teilauszahlung, sofern Ausgaben belegt werden, die 50 % der Zuwendungssumme übersteigen)

Über „Weiterführende Links“ können Sie Hinweise zur Abwicklung (Sammlung der jeweils aktuellen kultusministeriellen Schreiben und Checklisten mit wichtigen Informationen zur Abwicklung etc.) sowie Formulare abrufen. Bitte beachten Sie dabei das unterschiedliche Vorgehen für staatliche bzw. für nichtstaatliche Schulen (kommunale Schulen und private Ersatzschulen), bevor Sie die Projektwochen planen, durchführen und Ihr zur Verfügung stehendes Budget abrufen. Damit vermeiden Sie eventuelle Nachfragen durch die Regierungen und Verzögerungen bei der Rechnungsbegleichung.

Schulträger von Schulen, die ihren Sitz in verschiedenen Regierungsbezirken haben, stellen jeweils einen gesonderten Antrag bei der jeweils zuständigen Regierung.

Die Durchführung einer Projektwoche ist für kommunale Schulen verpflichtend.

Der Antrag ist durch den Schulträger mit dem elektronisch bereitgestellten Antragsformular (abrufbar auf derHomepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, siehe weiterführende Links) bis zum 15. November eines Jahres (Ausschlussfrist) bei der zuständigen Regierung einzureichen. Nachträglich eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektwoche(n) ist/sind bis Ende Juli eines Schuljahres durchzuführen.

Die Zuwendungsempfänger haben einen Verwendungsnachweis (ohne Vorlage von Belegen) nach dem vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereitgestellten Muster (abrufbar auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, siehe weiterführende Links) spätestens nach sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der zuständigen Regierung vorzulegen.

Keine
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
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