Verboten: mit dem Fahrrad auf dem Gehweg
Fahrradfahrer gehören nicht auf den Gehweg. Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz, kurz ZV KVS Oberpfalz, hat hierauf nun in Feucht ein wachsames Auge.
In Feucht kam es in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen Situationen, in denen Radfahrer widerrechtlich Gehwege benutzten. Gemäß der Straßenverkehrsordnung haben diese aber auf dem Gehweg nichts verloren – denn in § 2 Abs. 1 StVO heißt es: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen.“ Und auch das Fahrrad gilt eben als solches. Aus diesem Grund lässt der Markt dies jetzt durch die Verkehrsüberwacher des Zweckverbands überwachen und ahnden.
Sonderrechte für Kinder
Besondere Regelungen gibt es jedoch für die jüngsten Verkehrsteilnehmer: Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen den Bürgersteig benutzen, wenn es keinen Radweg gibt, der baulich von der Fahrbahn getrennt ist. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen die Heranwachsenden diesen benutzen. „Auf Fußgänger ist dabei besondere Rücksicht zu nehmen, sie dürfen nicht behindert oder gefährdet werden“, weiß Tommy Dörner, Leiter im Bereich Parkraumüberwachung beim ZV KVS Oberpfalz. Wichtig zu wissen ist dabei auch: Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf unter oben genannten Bedingungen ebenfalls den Gehweg nutzen, wenn das Kind nicht älter als 8 Jahre ist.
Verbotswidriges Radfahren auf dem Gehweg: Das kostet’s
Erwischen die Verkehrsüberwacher des Zweckverbands einen Radfahrer, der unerlaubterweise auf dem Gehsteig unterwegs ist, halten sie diesen an und erfassen dessen Personalien. § 111 OWiG verpflichtet im Übrigen diese anzugeben – wer dies nicht tut, handelt ordnungswidrig. Geahndet wird das Fahrradfahren auf dem Gehweg mit Verwarngeldern ab 15 Euro. Übrigens: Das Schieben des Rads auf dem Gehweg ist erlaubt, solange dabei keine Fußgänger behindert werden. Vereinzelt sind über einen ausgeschilderten Zusatzhinweis „Radfahrer frei“ auch Radfahrer auf Gehwegen erlaubt. Allerdings sind hier unbedingt Schrittgeschwindigkeit und Rücksichtnahme auf die Fußgänger vorgeschrieben.
Über den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz
Gegründet wurde der ZV KVS im November 2014 von 11 Gründungsmitgliedern als „klassischer“ Überwacher des ruhenden und fließenden Verkehrs. Heute erfüllt der Zweckverband diese Aufgabe für mittlerweile über 140 angeschlossene Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften in der Oberpfalz, Niederbayern sowie in Mittel- und Oberfranken. Bedingt durch dieses Wachstum hat sich der Zweckverband in den letzten Jahren ständig weiterentwickelt – vom reinen Verkehrsüberwacher zum kommunalen Dienstleister. Schließlich hat er sich ein Ziel gesetzt: Seinen Kommunen, die sich insbesondere im ländlichen Raum befinden, als Dienstleister rund um die Themen Verkehrssicherheit, Mobilität und Ordnung zur Seite zu stehen und gemeinsam mit ihnen an dieser anspruchsvollen Aufgabe zu arbeiten.
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Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz
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