Sonnige Aussichten für Photovoltaik in Feucht
Zusätzliche Chancen für den weiteren Ausbau der Photovoltaikanlagen durch Bürgerinnen und Bürger in Feucht bietet neuerdings eine Reihe gesetzlicher Regelungen, die zu Beginn des Jahres 2023 und teilweise auch rückwirkend in das Vorjahr wirksam wurden: Steuerbefreiung und Entbürokratisierung, höhere Einspeisevergütungen, Kombinationsmöglichkeit, Wegfall der 70 %-Regelung und Denkmalverträglichkeit.
388 Photovoltaikanlagen sind mit Stand Januar in Feucht in Betrieb, mit einer Nennleistung von 3.554.976 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr (Quelle: Marktstammdatenregister). Diese Zahl klingt groß. Setzt man sie jedoch ins Verhältnis zum Gesamtverbrauch, sind es gerade einmal 4,7 %. 2020 betrug der Gesamtverbrauch laut Energieatlas Bayern rund 74.324.000 kWh pro Jahr.
Neben den neuen bundesweiten Förderungen erhalten Bürgerinnen und Bürger aus Feucht auch von ihrer Marktgemeinde Förderungen. So fördert der Markt Feucht Photovoltaik mit oder ohne Batteriespeicher und Solarthermie. Anträge nimmt Gabriele Kaiser vom Bauamt entgegen, per E-Mail an gabriele.kaiser(@)feucht.de. Telefonische Auskünfte und weiterführende Informationen sind unter der Nummer Telefonnummer: 09128 9167-448 erhältlich. Da die Haushaltsmittel aktuell bereits ausgeschöpft sind, können momentan allerdings nur Vormerkungen auf der Warteliste vorgenommen werden.
Für die Bürgerschaft haben Photovoltaikanlagen neben der umwelt- und klimafreundlichen Gewinnung von elektrischer Energie auch ein beachtliches wirtschaftliches Potenzial. So konnte im Jahr 2022 beispielsweise ein 4-Personen Haushalt in Feucht durch eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von rund 8 kWp und einem Speicher von 10 kW Kapazität die Stromkosten für seine Familie auf nur 4,9 Cent/kWh reduzieren, wobei rund 47 % des Gesamtverbrauchs aus dem Netz bezogen wurden.
Um in einem ersten Schritt unkompliziert und kostenlos zu prüfen, ob ein Gebäude für die Nutzung solarer Strahlungsenergie, sei es Photovoltaik oder Solarthermie, geeignet ist, steht das Solarkataster des Landkreises Nürnberger Land zur Verfügung, zu finden unter: www.solare-stadt.de/nuernberger-land.
Die gesetzlichen Neuerungen im Überblick:
Steuerbefreiung und Entbürokratisierung
Der Schwellenwert für die einkommenssteuerliche Befreiung von PV-Anlagen steigt von 10 auf 30 kWp. Der 0 % Steuersatz gilt für die Lieferung und Installation sowohl von PV-Anlagen als auch Balkonkraftwerken.
Höhere Einspeisevergütungen
Bei Dachanlagen wird die Vergütung nach EEG deutlich angehoben, von bis zu 6,24 Cent pro kWh für Anlagen mit Eigenverbrauch auf bis zu 13,4 Cent pro kWh für volleinspeisende Anla-gen. Die erhöhten Fördersätze gelten für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 30. Juli 2022.
Kombinationsmöglichkeit
Ab 2023 lassen sich Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung kombinieren. Damit lohnt es sich häufiger, die Dächer voll zu belegen.
Keine Abregelungen mehr
Die 70-%-Regelung entfällt für alle Neuanlagen bis einschließlich 25 kW installierter Leistung, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden. Bei PV-Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung entfällt die Regelung ab dem 1. Januar 2023.
Denkmalverträglichkeit
Auch auf denkmalgeschützten Gebäuden und Einzeldenkmälern werden Photovoltaikanlagen jetzt möglich. Die Anlage darf allerdings nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbar sein und die Anlage muss zum Beispiel durch Nutzung von Solarziegeln oder Solarfolien denkmalfachlich vereinbar sein (Quelle: www.stmwk.bayern.de/download/22042_LT).