Bundesweite Schöffenwahl steht an: Bewerberinnen und Bewerber aus Feucht gesucht
Im Mai werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt.
Gesucht werden zur Vorbereitung dieser Wahl daher im Bereich des Marktes Feucht neun Bewerberinnen und Bewerber, die am Gericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen.
Alle interessierten Bürger, die im Gemeindegebiet wohnen, am 1. Januar 2023 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind, uneingeschränkt wählbar wären und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kommen für das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen in Frage. Bewerberinnen und Bewerber, die diese allgemeinen Anforderungen nicht erfüllen oder bereits in der Justiz tätig sind, sind von der Wahl ausgeschlossen.
Die offiziellen bayerischen Bewerbungsformulare sind im Bürgerbüro (Hauptstr. 33, EG) erhältlich oder als entsprechendes Online-Formular über die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/.
a die Bewerbung eigenhändig unterschrieben werden muss, ist eine direkte Online-Bewerbung in diesem Fall nicht möglich. Die Bewerbungsfrist läuft vom 1. Februar bis 3. März 2023.
Bewerber sollten sich vorher umfassend über die anspruchsvolle Tätigkeit des Schöffenamtes informieren, auf der Homepage des Marktes Feucht unter www.feucht.de oder über die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Für Rückfragen zu den Einzelheiten und für nähere Informationen allgemein steht im Bürgeramt des Marktes Feucht der Amtsleiter Jens Söckneck nach vorheriger Terminvereinbarung gerne zur Verfügung: Telefon Telefonnummer: 09128 9167-300 oder E-Mail wahlen(@)feucht.de.
Hier (PDF-Datei) gelangen Sie zum Merkblatt für Schöffen
Hier (PDF-Datei) gelangen Sie zum Bewerbungsformular Schöffen