Mikrozensus 2026: Zufällig ausgewählte Haushalte werden noch bis Jahresende befragt
icon.crdate15.07.2026
Auch in diesem Jahr führt das Bayerische Landesamt für Statistik den Mikrozensus durch – die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In Bayern hat die Hälfte der ausgewählten Personen bereits teilgenommen. Bis zum Jahresende werden weitere rund 65.000 Bürgerinnen und Bürger angeschrieben.
Auch in diesem Jahr führt das Bayerische Landesamt für Statistik den Mikrozensus durch – die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In Bayern werden insgesamt rund 130.000 Bürgerinnen und Bürger befragt. Etwa die Hälfte der ausgewählten Personen hat bereits teilgenommen. Bis zum Jahresende werden weitere rund 65.000 Bürgerinnen und Bürger angeschrieben.
Der Mikrozensus – auch als „kleine Volkszählung“ bezeichnet – liefert wichtige Informationen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen, beispielsweise in den Bereichen Familie, Kinderbetreuung, Arbeitsmarkt, Armutsbekämpfung und soziale Sicherung.
Die Erhebung ermöglicht zudem, gesellschaftliche Entwicklungen über viele Jahre hinweg zu beobachten. So zeigen die Ergebnisse unter anderem, dass die durchschnittliche Haushaltsgröße in Bayern in den vergangenen rund 60 Jahren deutlich zurückgegangen ist. Außerdem belegen aktuelle Auswertungen, dass Mütter in Partnerschaften heute finanziell unabhängiger sind als noch vor 15 Jahren. Auch die Sozialberichterstattung nutzt die Daten des Mikrozensus, um Entwicklungen bei Einkommen und Armutsgefährdung zu analysieren und mit anderen Regionen Deutschlands sowie europäischen Staaten zu vergleichen.
Die Auswahl der Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren. Zunächst werden Gebäude ausgewählt, anschließend ermitteln ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte die betreffenden Haushalte. Sie können sich jederzeit mit einem Dienstausweis des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen. Die ausgewählten Haushalte werden anschließend schriftlich informiert und zur Teilnahme eingeladen. Die Befragung erfolgt in der Regel telefonisch oder online. Für die ausgewählten Personen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht.
Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt. Die erhobenen Daten unterliegen der gesetzlichen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Rückschlüsse auf einzelne Personen sind ausgeschlossen.
Der Mikrozensus wird häufig mit dem Zensus verwechselt. Während der Zensus nur etwa alle zehn Jahre durchgeführt wird und vor allem der Ermittlung der Einwohnerzahl dient, findet der Mikrozensus jedes Jahr statt. Dabei wird rund ein Prozent der Bevölkerung befragt, um Entwicklungen der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland kontinuierlich zu erfassen.
Weiterführende Informationen zum Mikrozensus sind auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Statistik veröffentlicht: www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html









