Kommunalwahlen: wichtige Informationen und Probestimmzettel
Am 8. März 2026 sind in Bayern Kommunalwahlen. Die Abstimmungsräume sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Ergibt die Bürgermeister- und/oder Landratswahl im ersten Durchlauf keine absoluten Mehrheiten, kommt es am 22. März 2026 zu einer Stichwahl.
Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden alle sechs Jahre statt. Dann werden die meisten ersten Bürgermeisterinnen und ersten Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte, alle Gemeinde-, Marktgemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder und alle Kreisrätinnen und Kreisräte gewählt.
Gehen Sie am Wahltag mit Ihrer Wahlbenachrichtigung oder einem Ausweisdokument zu dem Abstimmungsraum, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.
Sollten Sie Ihre Briefwahl nicht per Post verschickt haben, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen am 8. März 2026 noch bis 18:00 Uhr in den roten Briefkasten am Rathaus in der Hauptstraße 33 in Feucht einwerfen oder persönlich in der Wahlzentrale im Bürgerbüro im Rathaus abgeben. In den Abstimmungsräumen können Briefwahlumschläge nicht entgegengenommen werden.
Für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters können Sie 1 Stimme abgeben. Für die Wahl der Landrätin oder des Landrats können Sie 1 Stimme abgeben. Für die Wahl des Marktgemeinderats im Markt Feucht können Sie 24 Stimmen abgeben. Für die Wahl des Kreistags im Landkreis Nürnberger Land können Sie 70 Stimmen abgeben.
Keine Bewerberin und kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie oder er mehrfach aufgeführt sind. Auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration finden Sie weiterführende Informationen zu den Kommunalwahlen mit hilfreichen Erklärvideos zum Wahlvorgang: www.deinewahl.bayern.de
Ihre Stimmvergabe für die Marktgemeinderatswahl im Markt Feucht können Sie mit einem Online-Probestimmzettel testen. Sie finden den Probestimmzettel unter www.feucht.de/wahlen. Der Probestimmzettel dient ausschließlich der Wahlaufklärung. Er erkennt typische Fehler und zeigt auf, sobald der Stimmzettel ungültig wird. Dabei werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. Der Probestimmzettel stellt keine echte Wahl dar, er ersetzt die Wahl nicht. Für eine gültige Stimmabgabe müssen Sie am Wahltag zur Wahlurne gehen oder per Briefwahl gewählt haben.
Die Auszählung der Wahl beginnt erst nach Schließen der Wahllokale am 8. März 2026 um 18:00 Uhr und wird am Montag, den 9. März, fortgesetzt. Die Verwaltung des Marktes Feucht und alle gemeindlichen Einrichtungen sind aufgrund der Wahlauszählung am 9. März geschlossen.
Die vorläufigen Ergebnisse der Wahlauszählung im Markt Feucht werden auf der Website des Marktes Feucht unter www.feucht.de/wahlen veröffentlicht. Auch die Schnellmeldungen sind hier zu finden.
Die vorläufigen Ergebnisse der Wahlauszählung im Landkreis Nürnberger Land werden auf der Website www.nuernberger-land.de/landkreis/wahlen/kommunalwahl veröffentlicht.
Zuständig für die statistische Aufbereitung und Veröffentlichung der Ergebnisse zu den Kommunalwahlen in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Statistik. Auf der Website www.kommunalwahl2026.bayern.de ist die Ergebnisdarstellung am Wahlabend zu finden. Die Schnellmeldungen sind dort unmittelbar veröffentlicht. Über den WhatsApp-Kanal „Landeswahlleiter Bayern I Landesamt für Statistik“ können die laufenden Meldungen per Social Media verfolgt werden.










