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Durchführung der förmlichen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für 2. Änderung des Bebauugsplanes Nr.17 „Südlich der Regensburger Straße“
05.06.2007
Der Marktgemeinderat Feucht hat in seiner Sitzung am 30.06.2005 beschlossen für die Grundstücke Fl.Nrn. 14/2, 314/3, 314/4, 314/13, 314/14, 314/31, 314/32, 315/47, 315/86 (Teilfläche), 521 und 522 (Teilfläche) den Bebauungsplan Nr. 17 „Südlich der Regensburger Straße“ (Tekturplan Nr. 1) vom 29.10.1984 zu ändern und für die Fl. Nrn. 519, 520 (Teilfläche), 521/1, 521/2, 522 (Teilfläche), 524 und 528 (Teilfläche) zu erweitern.
Ein Planentwurf ist ausgearbeitet worden von Nadler Corporate Architecture aus Herzogenaurach und dem Büro Stadt.Quartier aus Wiesbaden.
Der Marktgemeinderat des Marktes Feucht hat in seiner Sitzung am 24.05.2007 den Planentwurf in der Fassung vom 30.04.2007 einschließlich der dazugehörigen Begründung gebilligt.
Die Planung liegt in der Zeit
vom 25.06.2007 bis 26.07.2007 im Bauamt des Marktes Feucht, Altdorfer Str. 12, 90537 Feucht, I. Stock, Zimmer Nr. 905, zu folgenden Zeiten: Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, Di. 13.00 – 15.30 Uhr und Do. 13.00 – 17.00 Uhr, öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabensbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Feucht, 01.06.2007
Markt Feucht
gez.
Heinz Satzinger
Zweiter Bürgermeister
Der Marktgemeinderat des Marktes Feucht hat in seiner Sitzung am 24.05.2007 den Planentwurf in der Fassung vom 30.04.2007 einschließlich der dazugehörigen Begründung gebilligt.
Die Planung liegt in der Zeit
vom 25.06.2007 bis 26.07.2007 im Bauamt des Marktes Feucht, Altdorfer Str. 12, 90537 Feucht, I. Stock, Zimmer Nr. 905, zu folgenden Zeiten: Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, Di. 13.00 – 15.30 Uhr und Do. 13.00 – 17.00 Uhr, öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabensbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Feucht, 01.06.2007
Markt Feucht
gez.
Heinz Satzinger
Zweiter Bürgermeister
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