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Der Winter kommt: was kann ich tun, was darf ich tun, was muss ich tun
26.11.2018
Der Umwelt zu Liebe
Um die Umwelt zu schonen und zu schützen, dürfen nur abstumpfende Mittel wie z.B. Splitt und Sand verwendet werden. Der Markt Feucht hat hierfür kostenfreie Behälter aufgestellt. Die Verwendung von auftauenden Mitteln, wie beispielsweise Salz, ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. An gefährlichen Stellen (z.B. Treppen, Rampen) oder bei extremen Witterungsbedingungen wie z.B. Eisregen dürfen ausnahmsweise auftauende Mittel eingesetzt werden.
Für eine gute Nachbarschaft
Jeder Eigentümer und ggf. Mieter muss die Gehwege bzw. Geh- und Radwege in den o.g. Zeiten regelmäßig von Schnee und Eis befreien. Dies gilt auch, wenn man im Urlaub ist oder zu den ge-nannten Zeiten arbeitet.
Fußgängerüberwege sind bei der Räumung frei zu halten. Damit bei einsetzendem Tauwetter das Wasser schneller abfließen kann, bitte auch Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freimachen.
Bei großen Schneemengen, den Schnee dem Nachbarn zu überlassen oder auf die Fahrbahn zu schieben, ist keine Lösung. In diesem Fall bitte einen Streifen von einem Meter räumen und diesen Streifen mit abstumpfenden Mitteln bestreuen.
Sollten Sie Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten haben, bzw. nicht wissen, welche Rechten und Pflichten Sie zum Beispiel als Hinterlieger haben, dann wenden Sie sich gerne an das Bauamt des Marktes Feucht, Gabriele Kaiser, Telefon 09128/9167-48.
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