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Neuerungen bei den Feuchter Friedhöfen
20.12.2017
Am Neuen Friedhof können im Grabfeld AY neben der Aussegnungshalle künftig Sargbestattungen in pflegefreien Rasengräbern erfolgen. Hier kann man nach Bedarf einen kleinen Grabstein aufstellen. Diese Gräber können für 15 Jahre erworben werden, die Gebühr dafür beträgt 500 Euro.
Neu ist auch, dass das bisher ungenutzte Grabfeld D künftig muslimischen Bestattungen vorbehalten wird.
Im Grabfeld AH werden keine Nutzungsrechte für neue Erdgräber mehr vergeben. Dort können künftig Urnenbestattungen in Urneneinzelgräbern stattfinden, wobei zu jeder beigesetzten Urne eine ebenerdige Grabplatte mit den Daten des Verstorbenen im Boden eingesetzt werden soll.
Auch auf dem Alten Friedhof sollen weitere Urnengräber zur Verfügung stehen, da die Nachfrage nach dieser Art der Bestattung stetig steigt. Hierfür werden freie Gräber genutzt, die innerhalb von bisherig reinen Erdgrabfeldern liegen.
Neu in der Friedhofs- und Bestattungssatzung ist ein Verbot für das Aufstellen von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit gem. § 9a Bestattungsgesetz.
Die Friedhofs- und Bestattungssatzung und die Änderungen in der Friedhofsgebührensatzung treten mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft. Zudem wurde die Verwaltung vom Marktgemeinderat beauftragt, im nächsten Jahr die Friedhofsgebühren neu kalkulieren zu lassen.