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Bauleitplanverfahren an der Ulmenstraße in Feucht wird nicht weiter forciert
24.10.2012
Ziel dieses Bauleitplanverfahrens war die Errichtung eines Einfamilienhauses südlich der Ulmenstraße. Für die Bauvorhaben war der Flächennutzungsplan zu ändern.
Durch die im Verfahren frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie durch die innerhalb der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurde erkennbar, dass eine Fortführung der Bauleitplanverfahren nicht zielführend ist.
Aus diesem Grund hatte der Grundstückseigentümer die Einstellung der Verfahren beantragt, ergänzend dazu lag der Verwaltung des Marktes Feucht auch ein Antrag der SPD-Fraktion vor.
Ende September 2012 fassten die Mitglieder des Marktgemeinderates in ihrer Sitzung nun den Beschluss, das Verfahren zur Bebauungsplanänderung Nr. 17a Tektur 2 an der Ulmenstraße in Feucht einzustellen. Damit wurde auch der Änderungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27. Januar 2011 aufgehoben.
Aus diesem Grund hatte der Grundstückseigentümer die Einstellung der Verfahren beantragt, ergänzend dazu lag der Verwaltung des Marktes Feucht auch ein Antrag der SPD-Fraktion vor.
Ende September 2012 fassten die Mitglieder des Marktgemeinderates in ihrer Sitzung nun den Beschluss, das Verfahren zur Bebauungsplanänderung Nr. 17a Tektur 2 an der Ulmenstraße in Feucht einzustellen. Damit wurde auch der Änderungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27. Januar 2011 aufgehoben.
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