Förderprogramme
Der Markt Feucht möchte durch umfangreiche Förderungen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Daher werden nachfolgende Förderungen angeboten. Allerdings sind die Haushaltsmittel hierfür begrenzt, so dass nicht jeder Antragsteller berücksichtigt werden kann.
Der Antrag zur Förderung kann formlos gestellt werden, vorzugsweise per Mail an gabriele.kaiser(@)feucht.de.
Förderungen
Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen
- 300,00 Euro je kWp, maximal 1.500,00 Euro
Batteriespeicher
- kleiner 4 kWh Speicherkapazität 300,00 Euro
- größer-gleich 4 bis kleiner 6 kWh Speicherkapazität 400,00 Euro
- größer-gleich 6 bis kleiner 8 kWh Speicherkapazität 500,00 Euro
- größer-gleich 8 kWh Speicherkapazität 600,00 Euro
Solarthermie
Die Förderung ist nur möglich, wenn keine Förderung von der BAFA im Rahmen der Heizungssanierung beansprucht wird.
- 50,00 Euro/qm Kollektorfläche, maximal 1.000,00 Euro
Kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmetauscher
- 50,00 Euro je Stück, maximal 250,00 Euro
Neuanlage oder Erweiterung von Anlagen zur Speicherung oder Versickerung von Regenwasser
- 10 % der Gesamtkosten, maximal 1.000,00 Euro
Umwandlung von versiegelten Flächen in Vegetationsflächen
Mindestens zu entsiegelnde Fläche 10 qm.
- 10,00 Euro/qm entsiegelter Fläche, maximal 500,00 Euro
Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn es hierzu keine Festsetzungen im B-Plan gibt.
Begrünung von Flachdächern – Änderung der bestehenden Förderungen
- pro Garage 500,00 Euro
- die Förderung sonstiger Flachdächer bleibt bei 10,00 Euro/qm, maximal 1.000,00 Euro
Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn es hierzu keine Festsetzungen im B-Plan gibt oder die Begrünung nach der Stellplatzsatzung des Marktes Feucht verpflichtend ist.
Bei Begrünung der Flachdächer und gleichzeitiger Installation einer PV-Anlage, werden beide Förderungen gewährt.
Erhaltung von Bäumen
- 10 % der Kosten für den Pflegeschnitt von Bäumen (die mindestens 10 Jahre alt sind) durch eine Fachfirma, maximal 300,00 Euro alle zwei Jahre.
Der Eigentümer muss sich verpflichten, den Baum mindestens für die folgenden 5 Jahre zu erhalten.
Beschaffung von Lastenrädern und E-Lastenrädern
- 10 % der Anschaffungskosten, maximal 500,00 Euro
Förderung durch die Feuchter Gemeindewerke GmbH
Darüber hinaus fördert die FGW unter anderem den Kauf von energieeffizienten Geräten und von Balkon-Solaranlagen.