ICE-Instandhaltungswerk
Die Frist für Einwendungen und Stellungnahmen zum geplanten ICE-Werk ist am 30. Juni 2022 abgelaufen. Derzeit wertet die Regierung von Mittelfranken die Einwendungen aus.
In der Sitzung am 22. Juni hat sich auch der Marktgemeinderat mit der Einwendung des Marktes Feucht befasst. In dieser hat die Gemeindeverwaltung auf 111 Seiten dargelegt, was gegen die beiden Standorte (Muna und südlich der Muna) spricht und wo dringend nachgebessert werden muss.
Tenor der Einwendung:
Manche der von der Deutschen Bahn AG vorgelegten Unterlagen sind aus Sicht des Marktes Feucht fehlerhaft. Begründet wird diese Auffassung mit der aktuellen Gesetzeslage. Hinzu kommen widersprüchliche Aussagen, die in den Gutachten der Deutschen Bahn enthalten sind. So werden zum Beispiel die Krugsweiher als intensiv gepflegte Weiher bezeichnet und die Flächeninanspruchnahme von Bannwald, Landschaftsschutzgebiet und Erholungsraum wird mit sehr stark abweichenden Prozentsätzen angegeben.
Außerdem nimmt die Einwendung noch starken Bezug zum Eingriff an sich. Der Bannwald, der durch das Werk zerstört werden würde, kann faktisch nicht ausgeglichen werden. Deshalb sagt Feucht: Das ICE-Werk ist nicht raumverträglich und darf damit keine positive Beurteilung bekommen.
Die Inhalte der Einwendung sind in den nachfolgenden PDF-Dateien zu finden (nach Themen sortiert).
Der Bedarf für das Werk wurde nicht nachgewiesen:
A Fehlende Planrechtfertigung (PDF-Datei)
Das Werk passt nicht zu den Zielen der Landesplanung und der Raumordnung:
B Unvereinbarkeit des Vorhabens (PDF-Datei)
Das Werk ist nicht raumverträglich:
B III Keine Raumverträglichkeit (PDF-Datei)
Die Umweltverträglichkeit ist nicht korrekt geprüft und dargestellt:
C Umweltverträglichkeitsstudie (PDF-Datei)
Das Werk ist nicht Natura-2000 verträglich:
Die artenschutzrechtliche Prüfung ist nicht ausreichend:
E Artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Datei)
Die Ausführungen zum Wasserrecht sind nicht ausreichend:
Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass nur die drei Standorte Allersberg/Pyrbaum, Muna und südlich der Muna machbar sind; und es war nicht richtig, keine weiteren Standorte im Raumordnungsverfahren zur Prüfung einzubringen:
G Unzureichende Standorte (PDF-Datei)
Die Lärmberechnungen stimmen nicht:
H Lärmberechnungen (PDF-Datei)
Die Raumordnungsunterlagen sind widersprüchlich:
Der Markt Feucht sagt ganz klar: Hier ist nachzuarbeiten und erneut auszulegen.
Aber die Entscheidung liegt letztlich bei der Regierung von Mittelfranken; hier noch die Gesamtbewertung des Marktes Feucht:
Wir halten Sie auch künftig auf dieser Seite auf dem Laufenden. So erfahren Sie zeitnah und schnell, wie sich das Verfahren weiterentwickelt.
Hier gibt es die Möglichkeit zur Online-Einsicht in die Raumordnungsunterlagen:
Stellungnahme
Beim Markt Feucht sind um die 500 Einwendungen eingegangen, die die Verwaltung an die Regierung von Mittelfranken weitergereicht hat.
Raumordnungsverfahren zum ICE-Werk abgeschlossen
Ergebnis für Feucht „enttäuschend und bedauerlich“
Die Regierung von Mittelfranken hat das Raumordnungsverfahren zum geplanten ICE-Instandhaltungswerk abgeschlossen. Das Ergebnis ist nun bekannt und liegt dem Markt Feucht mit Pressemitteilung der Regierung vom 7. Februar 2023 vor. Demnach erachtet die Regierung den Standort MUNA bei Feucht als raumverträglich und damit umsetzbar. Die beiden anderen potenziellen Standorte südlich von Feucht und bei Harrlach werden daher nicht weiterverfolgt.
Die detaillierten Ausführungen zum abgeschlossenen Raumordnungsverfahren finden Sie in der Pressemitteilung der Regierung von Mittelfranken (PDF-Datei).
Erleichterung in Feucht über das Aus des ICE-Werks auf dem Muna-Areal
Mit Bekanntgabe der Deutschen Bahn am 13. April 2023 ist klar: Das ICE-Instandhaltungswerk kommt nicht nach Feucht.
Erster Bürgermeister Jörg Kotzur ist froh, dass das geplante Werk nun nicht auf dem Muna-Gelände der Marktgemeinde Feucht realisiert wird: „Für Feucht ist es eine gute Nachricht, dass die Deutsche Bahn vom Bau des geplanten ICE-Werks auf dem Muna-Areal absieht. Zusammen mit der Bürgerinitiative und der Bürgerschaft sehe ich uns schlussendlich bestätigt in der Auffassung, dass der bislang angedachte Standort in Feucht tatsächlich nicht geeignet ist. Wir sind erleichtert, dass unsere Sorgen durch das klare Aus nun vom Tisch sind.“
Das Raumordnungsverfahren der Regierung von Mittelfranken hatte den Standort am 7. Februar 2023 noch als raumverträglich eingestuft und eine grundsätzliche Machbarkeit in Aussicht gestellt. Die Deutsche Bahn sucht jetzt nach einem alternativen Standort.