Stellungnahme des Marktes Feucht zur Schwanenjagd an den Krugsweihern

Stellungnahme des Marktes Feucht zur Schwanenjagd an den Krugsweihern
Um den Jahreswechsel 2011/2012 wurde an den Krugsweihern in Feucht ein Schwanenpaar gejagt. Die Weiherkette befindet sich im Eigentum des Marktes Feucht.
Der Markt Feucht prüfte daraufhin umgehend den Sachverhalt, ob er als Grundstückseigentümer überhaupt Möglichkeiten hat, um zukünftig derartige Vorkommnisse zu verhindern. Im Rahmen des Umweltbeirates am 25. Januar wurden folgende Ergebnisse präsentiert:

Nach Auskunft der zuständigen Stelle des Landratsamtes Nürnberger Land dürfen Höckerschwäne vom 01. November bis 20. Februar grundsätzlich gejagt werden (Jagdzeit). Auch nach Auffassung der Unteren Naturschutzbehörde war die Entenjagd zulässig und kollidiert nicht mit der Ausweisung der Ausgleichsflächen nach Naturschutzrecht für die ICE-Trasse an den Krugsweihern. Eine Ausgleichsfläche wird somit grundsätzlich bejagt.

Nach eingehender Prüfung durch die Verwaltung hat der Markt Feucht jedoch keinen Einfluss im Bereich der Weiherkette auf die Bejagung, auch wenn sich diese im Eigentum des Marktes Feucht befindet. Die Fläche wurde aufgrund ihrer geringen Größe (weniger als 81 ha) und somit kraft Gesetzes an das nächst liegende Jagdrevier angegliedert. Eine Verhinderung der Angliederung ist nicht möglich.

Somit ist eine Beeinflussung durch den Markt Feucht mangels Zuständigkeit und dadurch auch auf juristischem Wege nicht möglich.

Für die Vergabe der Jagdpacht an der Weiherkette sind einzig und allein die Bayerischen Staatsforsten zuständig. Auf Anfrage bei den Bayerischen Staatsforsten erklärten diese, dass man bei auftretendem Fehlverhalten des Jagdpächters sofort entgegensteuern würde und dies auch bereits in anderen Jagdrevieren getan wurde. Allerdings wird im vorliegenden Fall ein Einschreiten gegen den Jagdpächter abgelehnt, da er die Entenjagd einwandfrei im Rahmen der jagdrechtlichen Regelungen durchgeführt hat. Ein Spielraum für Beanstandungen bestehe somit nicht.

Nach Auskunft der Unteren Jagdbehörde des Landratsamtes Nürnberger Land wäre es dem Markt Feucht jedoch möglich, mittels einer formlosen Beschwerde an die Höhere Jagdbehörde der Regierung von Mittelfranken heranzutreten. Dieses wurde einstimmig von den Mitgliedern des Umweltbeirats empfohlen. Nun wird die Verwaltung eine solche formlose Beschwerde einreichen.

Letztendlich ist es für den Markt Feucht nicht nachvollziehbar, aus welchen Beweggründen das Schwanenpaar gejagt wurde.
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