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Bezuschussung des Mittagessens in Kindertageseinrichtungen
Bezuschussung des Mittagessens in Kindertageseinrichtungen
Die Mitglieder des Sozial- und Kulturausschusses haben in der vergangenen Sitzung einstimmig eine Bezuschussung des Mittagessens in den Feuchter Kindertageseinrichtungen beschlossen.


Der Zuschuss beträgt zwei Drittel der Kosten des Mittagessens für Kinder aus Familien, die Leistungen aus SGB II (Hartz 4) beziehen. Diese Regelung gilt bereits ab dem Kindergartenjahr 2009/2010.
 
Die Verwaltung des Marktes Feucht bittet die betroffenen Familien, sich an die jeweilige Leitung ihrer Kindertageseinrichtung zu wenden.



Geschrieben von: Markt Feucht




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